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Experten-Antwort

Witwenrente als Folgerente

von Cassandra16.07.2024 | 13:30
212 Ansichten
4 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich beziehe eine Witwenrente als Folgerente der Erwerbsminderungsrente meine verstorbenen Ehemannes.Der Rentenbeginn der Erwerbsminderungsrente war der 1.07. 2006. Zählt dieses Datum für die Berechnung des Zuschlages..? Mit freundlichen Grüßen Cassandra

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Cassandra, 

 

der Zuschlag steht nach §307j Absatz 1 Nr. 4 SGB VI dann zu, wenn die Hinterbliebenenrente unmittelbar an die Erwerbsminderungsrente (Beginn  01.01.2001 bis 31.12.2018) anschließt.

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3 Antworten

Anonymam 16.07.2024 | 13:53
Bitte benutzten Sie doch erst einmal die Suchfunktion. Zum 1000sten Male wurde diese Frage hier beantwortet. Auch auf der Homepage www.deutsche-rentenversicherung.de steht alles auf der Startseite groß drauf!
Ralfam 16.07.2024 | 14:24
Diese Frage wird auf der Seite der DRV nicht beantwortet.Aus diesem Grunde habe ich sie vorhin ähnlich auch gestellt.
Wam 16.07.2024 | 14:56
Ihre Frau ist verstorben und bekommt keine EM-Rente mehr und Sie bekommen die auch nicht. Sie bekommen die Witwerrente seit 2016 und darauf wird der Zuschlag gezahlt. Liegt der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, gibt es einen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent vom Zahlbetrag. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei…
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