Hallo,
in Ihrer Situation empfehlen wir Ihnen, einen Termin in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung zu vereinbaren. Dort wird man Ihnen helfen.
0800 1000 480 0
oder
www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html
beste Grüße
Ihr Expertenteam
Es geht vermutlich um die Einkommensanrechnung. Aber so richtig nachvollziehbar ist Ihre Schilderung nicht. Wenn Ihr Mann schon 2021 verstorben ist, haben Sie doch nicht erst jetzt den Witwenrentenantrag gestellt?
Sie können Ihre Einkünfte der Jahre 2020 und 2021 auch anhand der Lohnzettel nachweisen, wenn von der Firma mangels Existenz nichts mehr zu bekommen ist.
Inwiefern Einkommensanrechnung? Wieso spielt mein Einkommen ein Jahr vor dem Tod meines Mannes eine Rolle?
Und ja, ich habe den Antrag erst im Januar diesen Jahres gestellt. Nein, Lohnabrechnungen werden nicht akzeptiert, dafür muss das Formular R0665 vom Arbeitgeber ausgefüllt werden. Mein Mann bezog bereits Rente.
Sie verwechseln alles und wissen leider sehr wenig. Auch die Antragstellung ist nicht innerhalb der vorgesehenen Frist [12 Monate nach Todesdatum erfolgt). Klar, dass jetzt alles dauert, aber für diese Probleme haben Sie ja selbst gesorgt. Es ist sogar sehr wahrscheinlich, dass Sie die Witwenrente nur 12 Monate rückwirkend ab Antragstellung erhalten. Beherzigen Sie den Beratungsappell des Experten.
Es geht nicht darum, warum es so lange dauert. Haben Sie das Gefühl, dass Sie meine Frage beantwortet haben?
Meine Frage lautete: Warum wird mein Einkommen aus 2020 benötigt wenn mein Mann als Rentenempfänger "erst" im November 2021 gestorben ist?
Über die Hintergründe warum der Antrag nicht früher gestellt wurde, muss ich Sie doch nun wirklich nicht informieren. Im übrigen finde ich den Ton völlig unangemessen.
Sie befinden sich in einem anonymen Forum und müssen sich daher auch Antworten gefallen lassen, die Ihnen zwar nicht gefallen, aber der Wahrheit entsprechen. Den Kuschelkurs mit Wunschantworten werden Sie hier nicht finden und wenn man Sie auf eine verspätete Antragstellung hinweist, ist das nicht im Ton unangemessen, sondern völlig in Ordnung. Eigene Fehler einzugestehen, scheint ja nicht gerade Ihre Stärke zu sein.
Was die Einkommensangaben angeht, wenden Sie sich an die anfragende Stelle oder beherzigen den Expertenrat.
Alle weiteren Einlassungen von Ihnen wirken nur deplatziert und peinlich.
Räumen wir mal auf. Eventuell wurde nach Tod des Ehemannes ein Antrag auf Sterbevierteljahr gestellt, nur die Formblätter wurden jetzt erst nachgereicht.
Somit wäre ein Rentenbeginn 2021 möglich.
Da auf die Witwenrente eigenes Einkommen angerechnet wird, prüft die DRV die Höhe des Einkommens.
Dort wird eine Vergleichsberechnung durchgeführt.
Das laufende monatliche Einkommen wird mit dem Vorjahreseinkommen (2020) verglichen. Das niedrigere Einkommen wird der Anrechnung zu Grunde gelegt.
Lassen Sie sich individuell beraten.
Räumen wir mal auf. Eventuell wurde nach Tod des Ehemannes ein Antrag auf Sterbevierteljahr gestellt, nur die Formblätter wurden jetzt erst nachgereicht.
Somit wäre ein Rentenbeginn 2021 möglich.
Da auf die Witwenrente eigenes Einkommen angerechnet wird, prüft die DRV die Höhe des Einkommens.
Dort wird eine Vergleichsberechnung durchgeführt.
Das laufende monatliche Einkommen wird mit dem Vorjahreseinkommen (2020) verglichen. Das niedrigere Einkommen wird der Anrechnung zu Grunde gelegt.
Lassen Sie sich individuell beraten.
... reicht die Übersendung des Steuerbescheides? Das Jahr vor dem Tod meines Mannes musste ich übrigens auch offenlegen. Warum habe ich bis heute nicht verstanden.
Lieben Dank für Ihre Rückmeldung.
Eventuell hilft an der Stelle die Antwort im folgenden von "Rente". Mir hat es zumindest geholfen.
Viele Grüße
Valentina
Das mit dem möglichen Rentenbeginn in 2021 ist auch mit dem Antrag auf das Sterbevierteljahr nicht unbedingt gewahrt. In der Regel erfolgt nämlich nach einigen Monaten eine Aufforderung den formellen Antrag zu stellen. Kommt man dieser Aufforderung nicht nach, muss auch nicht mehr der Antrag auf das Sterbevierteljahr als Antragsdatum für den formellen Antrag gewertet werden.
Der Antrag auf das Sterbevierteljahr gilt als wirksam gestellter Rentenantrag. Wird im Anschluss der vollständige Formblattantrag nicht nachgereicht, kommt es zur Versagung der Rente wegen fehlender Mitwirkung. Die Mitwirkung kann nachgeholt werden, mit der Folge, dass die Bearbeitung des Rentenantrages wieder aufgenommen wird. Erfolgt die Nachholung der Mitwirkung innerhalb von vier Jahren, wird auf das ursprüngliche Antragsdatum abgestellt, in diesem Fall das Datum des Antrages auf das Sterbevierteljahr.
Erst wenn die Mitwirkung später als nach vier Jahren nachgeholt wird, handelt es sich um einen neuen Antrag.
Diese Verfahrensweise kann man wo nachlesen?
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