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Experten-Antwort

Witwenrente + Arbeiten

von Yildiz Can26.09.2018 | 18:03
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich ein Anliegen und zwar bin ich 49 Jahre alt und bin Witwen Rentnerin. Ich habe - die großen Witwenrente und bekomme folgende mon. Zahlbetrag: 693 € Zudem bin ich noch als Hauswartin und das ist mein Minijob bekomme ich: 320 € Desto trotz kriege ich 693 von meiner Renten-stelle. So zu meiner Frage: Wenn ich mir noch einen zweiten Minijob bzw Teilzeit-Job für 4 Stunden Arbeit. 7 Euro / pro Stunde arbeiten würde. Würde meine Witwen-Rente gekürzt werden bzw wie läuft es ab. Ich habe leider nix darüber gefunden und bin mir zurzeit unsicher, weil ich nicht weniger Geld haben möchte. Ich möchte halt bisschen mir was dazu verdienen aber habe angst das ich am Endeffekt meine Rente für immer gekürzt wird und ich am Ende des Gesamten Betrag weniger ist als jetzt. Ich bitte um eure Hilfe und eure Auskunft. Ich würde mich über eine Antwort freuen. Mit freundlichen Grüßen Yildiz Can

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Yildiz Can,

den Antworten von W*lfgang schließen wir uns in vollem Umfang an.

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5 Antworten

W*lfgangam 26.09.2018 | 18:40
Hallo Yildiz Can, bei einer Witwenrente ist ein Gesamteinkommen bis mtl. 845 EUR (bei Wohnort im Westen) ohne Anrechnung/keine Kürzung der Witwenrente. Zunächst ist zu prüfen, ob Ihre Einkünfte brutto oder netto für die Einkommensanrechnung zählen. 1. Ein Minijob (diese 320 EUR) OHNE Versicherungspflicht zur Rentenversicherung zählt voll, ist er versicherungspflichtig, zählen nur 192 als Einkommen. 2. Wenn Sie mit einem 2. Minijob mtl. 450 EUR zusammen überschreiten, sind beide Minijobs keine Minijobs mehr, zusammen liegt ein versicherungspflichtiges Einkommen vor – von dem insgesamt wieder 40 % abgezogen werden und dann schaut man, ob die 845 EUR Freibetrag überschritten werden. 3. Sollte Ihr 'Netto-Einkommen' über den 845 EUR liegen, wird das auch nicht voll von der Witwenrente abgezogen, sondern davon nur 40 %. Beispiel: Ihr Einkommen ist um 100 EUR über den 845 EUR, würde die Witwenrente nur um 40 EUR zu kürzen. Also keine Bange, auch wenn Sie die 845 EUR überschreiten, haben Sie trotz kleiner Kürzung der Witwenrente zusammen mit gekürzter Witwenrente + höherem Einkommen immer mehr auf dem Konto, als würden Sie weniger verdienen. Zudem erhöhen Sie auch Ihren eigenen späteren Rentenanspruch etwas, wenn Sie mehr verdienen. > 7 Euro / pro Stunde arbeiten würde. Öhm ...der Mindestlohn, den ein Arbeitgeber zahlen muss, liegt aber deutlich höher!! - lassen Sie sich nicht durch 'Tricksereien' ausbeuten;-) Ihre örtliche Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt würde Ihnen auch den Zusammenhang Einkommen und Witwenrente erklären können, wenn Sie weitere Nachfragen haben. Gruß w.
Yildiz Canam 26.09.2018 | 19:05
Ja ich kriege für meinen Minijob als Hauswärtin 320 Euro Netto. Zudem würde den Job den ich als zweiten Job anfangen würde. Brutto: 840 euro sein. Mit dem Brutto Netto Rechner komm ich dan auf den Nettowert: 665,91 was unter dem Rentenbetrag ist den ich bekommen würde. Was ist dann der Fall oder ist es eher wichtiger was der Brutto Wert ist ?
W*lfgangam 26.09.2018 | 19:25
Zitat von Yildiz Can anzeigenausblenden
Hallo Yildiz Can, der 2. Job (840) wird mit 504 EUR für die Witwenrente gerechnet. Da ist es egal, ob die 320 'wirklich' netto nach Versicherungspflicht oder brutto sind. Zusammen wären das max. 824 EUR, also unter Freibetragsgrenze, keine Kürzung der Witwenrente. Trotzdem sind Sie verpflichtet, der DRV dieses neue Einkommen mitzuteilen und dann erhalten Sie einen neuen Witwenrentenbescheid, wo weiterhin die volle Auszahlung der Witwenrente bestätigt wird. Gruß w. PS: Nebenbei, Auskünfte hier sind in keiner Weise rechtsverbindlich, sondern lediglich als hypothetische/unverbindliche 'Meinung' zu sehen - verbindlich klären Sie das mit Ihrer DRV.
Yildiz Canam 26.09.2018 | 19:40
Vielen liebend Dank, sie haben es schön erklart und aufjedenfall werd ich da DRV bescheid geben. Vielen Dank für alles!
W*lfgangam 26.09.2018 | 20:19
Gern geschehen - schlafen Sie gut und machen das Beste aus Ihrer Situation. Gruß w.
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