Hallo Franz76,
Waisenrenten werden regelmäßig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gezahlt. Darüber hinaus kann die Waise diese Rente längstens bis zum vollendeten 27. Lebensjahr erhalten, wenn sie u.a. aufgrund einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Aufgrund Ihres Lebensalters (47) besteht also für Sie – trotz Behinderung – kein Anspruch auf Waisenrente.