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Experten-Antwort

Witwenrente auch für Halbwaise erwachsenen behinderten, der sich nicht selbst versorgen kann

von Franz7619.03.2023 | 23:33
290 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, besteht die Möglichkeit, als 47-jähriger Halbweise mit Behinderung (vor dem 25.Lebensjahr eingetreten), eine Witwenrente aus der Versicherung meines verstorbenen Vaters zu erhalten? Ich lebe bei meiner Mutter und bin dauerhaft voll erwerbsgemindert seit dem Jahr 2007. Für Experten-Rat wäre ich sehr dankbar. Freundliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Franz76,

Waisenrenten werden regelmäßig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gezahlt. Darüber hinaus kann die Waise diese Rente längstens bis zum vollendeten 27. Lebensjahr erhalten, wenn sie u.a. aufgrund einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Aufgrund Ihres Lebensalters (47) besteht also für Sie – trotz Behinderung – kein Anspruch auf Waisenrente.

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1 Antworten

Abschlägeam 20.03.2023 | 02:27
Hallo Franz, als Kind des Verstorbenen besteht kein Anspruch auf eine Witwen/Witwerrente. Und eine Waisenrente (die Ihnen zustand/zugestanden hätte) endet auch bei vorliegender Behinderung des Halbwaisen mit Vollendung des 27. Lebensjahres. Also diesbezüglich 'no chance'. Ob aufgrund Ihrer Schul-/Ausbildungszeiten vor Eintritt der Erwerbsminderung ein eigener Rentenanspruch entstanden ist, sollten Sie mit der für Sie zuständigen Rentenversicherung klären und deshalb dort einen Beratungstermin vereinbaren um sich dort zu Ihrer Situation passend auch noch weiter beraten zu lassen. Alles Gute!
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