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Experten-Antwort

Witwenrente auf volle oder halbe EU-Rente ?

von RatloseWitwe29.07.2016 | 16:17
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3 Antworten

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Hallo. Mein Mann ist vor 4 Wochen gestorben. Wir beide sind Anfang 40. Er bezog eine halbe EU-Rente. Er war im Hospiz und hat nicht mehr geschafft die volle EU-Rente zu beantragen. Aufgrund welcher REnte wird die Witwenrente berechnet? Eine Sachbearbeiterin sagt miir, dass die halbe EU-REnte "verdoppelt" wird und eine andere Sachbearbeiterin sagt mir, dass ich "Pech habe" da er nicht mehr die volle Rente beantragt hat. Witwen- und Waisen-Rente ist beantragt. Doch der BEscheid dauert noch länger.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Berechnung Ihrer Witwenrente werden nicht nur die halben Entgeltpunkte, wie bei der halben EM-Rente, sondern alle Entgeltpunkte berücksichtigt. Einige Hinweise zur Berechnung der Witwenrenten hat Ihnen bereits "W*lfgang" gegeben. Hierzu möchte ich nur noch anmerken, dass Sie auch dann einen Anspruch auf große Witwenrente haben, wenn Sie ein Kind erziehen, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wenn Sie selbst erwerbsgemindert sind.

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2 Antworten

Fritzam 29.07.2016 | 16:51
Die Witwen-und Waisenrente wird nach der vollen Erwerbsminderungsrente berechnet. Wo haben Sie denn den Rentenantrag gestellt? Dort hätte man Ihnen doch schon diese Auskunft geben können. Ich wünsche Ihnen alles Gute.
W*lfgangam 29.07.2016 | 18:34
Hallo RatloseWitwe, Berechnungsgrundlage ist zunächst die volle EM-Rente. Was dann dabei als Witwenrente noch rauskommt hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst gilt für Sie 'neues' Hinterbliebenenrentenrecht, heißt nur noch 55 % (große Witwenrente) oder sogar nur 25 % (kleine Witwenrente), nach den ersten 3 Monaten (da werden bekanntlich 100 % der vollen EM-Rente gezahlt). Eigenes Einkommen ab 803 EUR mtl. führt zu Kürzungen der Witwenrente, manchmal bis auf Null. Da Sie noch ein sehr 'junge' Witwe sind, ist damit zu rechnen, dass Sie nur die kleine Witwenrente erhalten (sofern Sie noch nicht 45 Jahre und 5 Monate alt sind) und die dann nach 2 Jahren endet. Sobald Sie 45 + 5 erreichen, steht Ihnen die große Witwenrente zu - unbefristet ...sofern ein Anrechnung Ihres eigenen Einkommens das zulässt. Zum ruhigen Nachlesen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Gruß w.
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