Der Berechnung Ihrer Witwenrente werden nicht nur die halben Entgeltpunkte, wie bei der halben EM-Rente, sondern alle Entgeltpunkte berücksichtigt. Einige Hinweise zur Berechnung der Witwenrenten hat Ihnen bereits "W*lfgang" gegeben. Hierzu möchte ich nur noch anmerken, dass Sie auch dann einen Anspruch auf große Witwenrente haben, wenn Sie ein Kind erziehen, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wenn Sie selbst erwerbsgemindert sind.