Hallo Nicola,
die italienische Rente wird nur aus den italienischen Beiträgen von 2000 bis 2022 gezahlt, das ist richtig so. Für die Versicherungszeiten, die Ihr Vater von 1983 bis 1999 in der deutschen Rentenversicherung zurückgelegt hat, besteht Anspruch auf Rente aus der deutschen Rentenversicherung. Dafür ist ein Rentenantrag erforderlich. Wenn Ihre Mutter bei der italienischen Rentenantragstellung angegeben hat, dass ihr verstorbener Ehemann auch in Deutschland gearbeitet hat, wird das Rentenverfahren in Deutschland vom italienischen Träger automatisch eingeleitet.
In Ihrem Fall empfehle ich, den zuständigen deutschen Versicherungsträger zu kontaktieren und gegebenenfalls den Rentenantrag direkt bei der deutschen Rentenversicherung zu stellen. Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See oder - falls Ihr Vater bei einem deutschen Regionalträger versichert war - die Deutsche Rentenversicherung Schwaben. Sie können sich auch gern an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen wenden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Nicola,
die Bearbeitungsdauer ist sehr individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ich bitte um Verständnis, dass hierzu keine allgemeine Aussage getroffen werden kann.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Nicola,
die italienische Rente wird nur aus den italienischen Beiträgen von 2000 bis 2022 gezahlt, das ist richtig so. Für die Versicherungszeiten, die Ihr Vater von 1983 bis 1999 in der deutschen Rentenversicherung zurückgelegt hat, besteht Anspruch auf Rente aus der deutschen Rentenversicherung. Dafür ist ein Rentenantrag erforderlich. Wenn Ihre Mutter bei der italienischen Rentenantragstellung angegeben hat, dass ihr verstorbener Ehemann auch in Deutschland gearbeitet hat, wird das Rentenverfahren in Deutschland vom italienischen Träger automatisch eingeleitet.
In Ihrem Fall empfehle ich, den zuständigen deutschen Versicherungsträger zu kontaktieren und gegebenenfalls den Rentenantrag direkt bei der deutschen Rentenversicherung zu stellen. Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See oder - falls Ihr Vater bei einem deutschen Regionalträger versichert war - die Deutsche Rentenversicherung Schwaben. Sie können sich auch gern an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen wenden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.