Hallo MRAY,
Sie sind richtig informiert; es ist grundsätzlich möglich, die türkische Rente über die Deutsche gesetzliche Rentenversicherung zu beantragen. Hierzu können Sie einen Termin in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen buchen.
Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Rentenversicherung lediglich den Antrag zur Verfahrenseinleitung aufnehmen kann.
Auskünfte zur Rentenhöhe, Anspruchsvoraussetzung und zum generellen Rentenverfahren können nicht durch die deutsche Rentenversicherung erteilt werden, da der Antrag lediglich an den türkischen Versicherungsträger weitergegeben und von dort weiterbearbeitet wird. Von hier erhalten Sie schlussendlich auch den Rentenbescheid und die Auszahlung der Rente.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam