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Experten-Antwort

WItwenrente aus der Türkei

von MRAY25.06.2026 | 11:49
169 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, mein verstorbener Vater bezog eine staatliche Rente in der Türkei. Meine Mutter bezieht hier eine Witwenrente. Meine Mutter möchte die Rente meines Vaters aus der Türkei ebenfalls als Witwenrente beantragen. Können SIe behilflich sein? ich habe gelesen, dass man über die Deutsche Rentenversicherung die Rente aus der Türkei beantragen könne, stimmt das? Wenn ja, was muss gemacht werden? Danke im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MRAY,

 

Sie sind richtig informiert; es ist grundsätzlich möglich, die türkische Rente über die Deutsche gesetzliche Rentenversicherung zu beantragen. Hierzu können Sie einen Termin in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen buchen. 

 

Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Rentenversicherung lediglich den Antrag zur Verfahrenseinleitung aufnehmen kann.

Auskünfte zur Rentenhöhe, Anspruchsvoraussetzung und zum generellen Rentenverfahren können nicht durch die deutsche Rentenversicherung erteilt werden, da der Antrag lediglich an den türkischen Versicherungsträger weitergegeben und von dort weiterbearbeitet wird. Von hier erhalten Sie schlussendlich auch den Rentenbescheid und die Auszahlung der Rente. 

 

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr Expertenteam 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 25.06.2026 | 12:18
Grundsätzlich werden die Renten dort beantragt wo man wohnt. Wenn Ihre Mutter also in D lebt, helfen die Stellen die auch beim deutschen Antrag geholfen haben; DRV, Gemeindeverwaltung, Versichertenberater; oder man schafft es online. Lebt sie in TR helfen die türkischen stellen.
DaViam 25.06.2026 | 14:06
Hallo, bei Antragstellung der Witwenrente in Deutschland hätte ihre Mutter auf den Rentenanspruch in der Türkei aufmerksam machen müssen. Bitte sich mit der aufnehmen Stelle (Beratungsstelle bzw. Gemeindeverwaltung) in Verbindung setzen und die fehlenden Informationen nachreichen und um Einleitung des zwischenstaatlichen Rentenverfahrens mit der Türkei bitten. Falls der Vater schon eine deutsche Rente bekommen hat, hätte schon der Vater dem deutschen Rentenvesrischerungsträger mitteilen müssen, dass Ansprüche in der Türkei vorliegen.
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