Den Ausführungen von „Schade“ kann ich zustimmen. Eine Witwenrente aus deutschen Rentenbeiträgen kann auch nach Holland gezahlt werden. Allerdings ist eine Voraussetzung für den Anspruch eine Mindestehedauer von einem Jahr, es sei denn, der Tod ist plötzlich eingetreten und war zum Zeitpunkt der Eheschließung noch nicht absehbar, wie z.B. bei einem Unfall.
Falls der Verstorbene auch oder nur Rentenbeiträge in Holland gezahlt hat, müsste sich Ihre Schwester beim holländischen Rentenversicherungsträger erkundigen, ob und ggf. in welcher Höhe eine holländische Witwenrente gezahlt werden kann. Wir empfehlen der Schwester eine Antragstellung bei holländischen Träger, über diesen ist auch die deutsche Witwenrente zu beantragen bei Wohnsitz in Holland.