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Experten-Antwort

Witwenrente, auswandern

von Witwenrente, auswandern24.08.2010 | 16:36
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bekomme eine Witwenrente und beabsichtige nach Asien auszuwandern. Ich möchte mich in Deutschland abmelden. Ich ziehe zu meiner Tochter und ihrem Mann die dort leben, ich habe hier sonst niemanden mehr. Stimmt es, daß ich dann keine Beiträge mehr in die KVDR zahlen muß ? Also meine volle Rente überwiesen bekomme ? Muß ich damit rechnen daß die Rente gekürzt wird wenn ich im Ausland lebe ? Laß ich mir die Rente besser auf mein Konto in Deutschland überweisen oder soll ich in Asien ein Konto auf machen. Danke für Ihre Auskunft Helga S.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau S.!

Grundsätzlich werden die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung auch bei einem gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland an die Berechtigten erbracht.

Bei Berechtigten, die nicht die deutsche Staatsanhörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Staates der Europäischen Union haben, würden die persönlichen Entgeltpunkte grundsätzlich gemäß § 113 Abs. 3 S. 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 6- auf 70 vom Hundert gemindert. Sofern Sie eine entsprechende Staatsangehörigkeit haben, würde damit eine Minderung nicht erfolgen.

Sollten Sie selbst eine entsprechende Staatsangehörigkeit nicht haben, aber zumindest der verstorbene Versicherte eine solche gehabt haben, würde gemäß § 113 Abs. 3 S. 2 SGB 6 bei einer Hinterbliebenenrente ebenfalls keine Minderung der persönlichen Entgeltpunkte erfolgen.

Sollte auch diese Fallvariante nicht zutreffen, wäre zunächst zu klären, ob Deutschland mit dem asiatischen Staat, in den Sie auswandern wollen, ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Erst dann könnte hierzu eine weitere Auskunft erteilt werden.

Hinsichtlich der Frage zu Ihren Krankenversicherungsbeiträgen würden wir Sie bitten, sich diesbezüglich mit Ihrer zuständigen Krankversicherung in Verbindung zu setzen.

Die Leistung würde von der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich auf das von Ihnen als Bankverbindung angegebene Konto überwiesen werden.

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7 Antworten

Bertam 24.08.2010 | 16:53
Über die KV-Pflicht entscheidet Ihre Krankenkasse. Es ist aber davon auszugehen, dass bei einem gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland die KV-Pflicht in der KVdR erlischt und keine Beiträge von Ihrer Rente mehr abgeführt werden. Sie müssen sich dann privat Krankenversichern. Sofern die Krankenversicherung der Deutschen Aufsicht unterliegt, kann ggf. sogar ein Zuschuss zu den Aufwendungen der privaten Krankenversicherung gezahlt werden. Dies ist bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu beantragen. Sofern Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen wird die Rente zu 100% gezahlt. Sofern Sie eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, sollten Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Die Rente wird dahin ausgezahlt wohin Sie es möchten, egal ob Deutschland oder Asien. Bei einer Umstellung Ihrer Bankverbindung sollten Sie der DRV ein bisschen Zeit geben.
Opa Joam 24.08.2010 | 17:29
So ganz egal nun auch wieder nicht.Die DRV braucht schon den Nachweis des Auslandsaufenthalts um zu entscheiden ob die Rente Brutto oder Netto gezahlt wird.
RFn am 24.08.2010 | 20:00
Zur Krankenversicherung müssen Sie Ihre Krankenkasse fragen. Nur diese entscheidet über das Krankenversicherungsverhältnis bei Auswanderung. Zur Rentenversicherung: Stellen Sie Ihre Frage schriftlich an Ihren Rentenversicherungsträger, geben Sie auch das Einwanderungsland an. Es gibt je nach dem Einwanderungsland und ggf. nach dem Inhalt Ihres Versicherungsverlaufs Besonderheiten, die nur individuell zu beantworten sind. Bei den RV-Trägern gibt es besondere Abteilungen für Auslandssachverhalte. Dort sind die Spezialisten, die verbindliche Antworten geben können. Hier im Forum ist das nicht möglich.
-_-am 25.08.2010 | 00:04
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/Publikationen/MerkblattRen… oder Ihre Krankenkasse informiert zur Krankenversicherung bei Auslandsaufenthalt. Wenn Sie Ihr Konto über Internet führen und Barabhebungen über Visa erfolgen, spricht vieles für ein deutsches Konto, insbesondere wenn Sie sich eine Rückkehrmöglichkeit (vorübergehender Auslandsaufenthalt) offen halten wollen. Der Renten Service der Deutschen Post AG zahlt aber auch in alle Welt.
Opa Joam 24.08.2010 | 17:01
Ein Konto in Deutschland setzt auch voraus,dass man den überwiegenden Teil des Jahres in Deutschland seinen Aufenthalt hat. Ausserdem sollte man beachten,wenn man ein PKV abschließt werden alle Vorerkrankungen ausgeschlossen oder nur gegen horrende Aufschläge berücksichtigt.
Bertam 24.08.2010 | 17:07
Die Deutsche Rentenversicherung setzt aber nicht voraus, dass Sie den überwiegenden Teil in Deutschland sind. (ggf. die Bank. Das ist aber über Ihre Bank abzuklären.) Nach meinem Kenntnisstand ist es der Deutschen Rentenversicherung völlig egal. Hauptsache das Konto läuft auf Ihren Namen, bzw. Sie sind Kontomitinhaber.
Bertam 25.08.2010 | 08:01
Was hat das Konto mit dem Auslandsaufenthalt zu tun? Der gewöhnliche Aufenthalt ist entscheidend.
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