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Experten-Antwort

Witwenrente Auszahlung in Polen

von Barbara Ko.22.06.2012 | 14:27
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5 Antworten

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Sehr geehrtes Expertenteam, meine Freundin ist 80 Jahre alt und ist Polnische Staatsbürgerin. Aufgrund des Todes ihres deutschen Ehemannes mit diesem sie 3 Jahre verheiratet war, bekommt sie seit 5 Jahren Witwenrente, seit 1 Jahr hat sie ihr Sohn nach Polen geholt, bisher hat sie noch ihren 1. Wohnsitz in Deutschland beibehalten, sie hat allerding keine deutsche Staatszugehörigkeit. Meine Frage lautet, falls sie ihren 1. Wohnsitz in Deutschland aufgibt und ihren Lebensabend in Pohlen verbringen würde. Hätte sie dann auch noch den vollen Anspruch auf die Deutsche Witwenrente oder würde dann die Witwenrentenauszahlung nur noch gekürzt gezahlt werden, da sie dann für immer in einem anderen Land wäre. Für eine Rückantwort wäre ich sehr verbunden. Hochanchtungsvoll Barbara Ko.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Barbara Ko.,

im Rentenbescheid des Rentenversicherungsträgers wird normalerweise ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Verzug ins Ausland mitzuteilen ist. Ob und welche Konsequenzen sich im Einzelfall für Ihre Freundin ergeben, kann allgemein hier nicht abschließend beantwortet werden. Ggfs. wird der rentenversicherungsträger aber auf die Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes nach Polen abstellen. Das wäre dann der Zeitpunkt, zu dem der Sohn seine Mutter nach Polen holte.

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4 Antworten

W*lfgangam 22.06.2012 | 17:01
Hallo Barbara Ko., unabhängig davon, wo "offiziell" der (1.) Wohnsitz nach deutschen Meldevorschriften besteht, ist der Lebensmittelpunkt/der Aufenthaltsort dort, wo man/frau sich auf Dauer aufhält - hier scheint es eindeutig in Polen zu sein - die Beibehaltung der 'Meldung' in D ist bedeutungslos. Im Hinblick auf die Rente/Weiterzahlung von hier nach Polen ist es schwer einzuschätzen, was im Rahmen der verschiedenen dtsch-poln. Rentenabkommmen, ggf. unter Berücksichtigung der Anerkennung der früheren Zeiten nach dem FRG (Fremdrentengesetz) von der Rente ganz / teilweise / oder voll nach Polen gezahlt wird. Ihre Freundin sollte ganz offiziell die Rentenversicherung anschreiben und mitteilen, dass sie beabsichtigt Ihren dauernden Aufenthalt nach Polen zu verlegen, und was dann von der Witwenrente noch übrig bleibt. Auch bei der heimischen/dtsch. Krankenkasse nachfragen, was in diesem Fall auf sie zukommt. Gruß w.
Barbara Ko.am 22.06.2012 | 21:56
Dankeschön für die rasche Rückantwort, können Sie mir vielleicht auch noch sagen, ab welchem Zeitpunkt der Rentenversicherungsträger davon ausgeht, dass meine Freundin auf Dauer in Polen bleibt! Vielen Dank Barbara Ko.
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