Guten Tag kinoob,
für die Erteilung des Bescheides über die Witwerrente Ihres Vaters ist es notwendig, dass das Versicherungsleben Ihrer Mutter nach aktueller Rechtslage geklärt wird. Insofern kann es sein, dass -obwohl Ihre Mutter lange Rente bezogen hat- im Rahmen der aktuellen Antragstellung weitere Ermittlungen und Anfragen seitens der Rentenversicherung notwendig sind.
Den aktuellen Sachstand erfahren Sie daher, wenn Sie sich mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.
Sofern weiterhin nicht nachvollziehbar ist, warum der Bescheid über die Gewährung der Hinterbliebenenrente nicht erteilt werden kann, besteht rein rechtlich die Möglichkeit eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht zu erheben. Ohne zutreffenden Grund kann nach Ablauf von 6 Monaten gegen die Nichtbescheidung Klage erhoben werden. Ziel ist also die Erteilung des Bescheides.
Der Rentenversicherungsträger ist verpflichtet, zureichende Gründe für die Nichtbescheidung beziehungsweise die Verzögerung bei der Bescheidung zu benennen. Ob ein zureichender Grund für eine bislang unterbliebene Bescheiderteilung vorliegt, ist nach objektiven Kriterien unter Berücksichtigung der seit Antragstellung verstrichenen Zeit zu beurteilen und unterliegt der gerichtlichen Überprüfung. Wurde mit zureichendem Grund noch nicht entschieden, setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten Frist aus.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Guten Tag kinoob,
für die Erteilung des Bescheides über die Witwerrente Ihres Vaters ist es notwendig, dass das Versicherungsleben Ihrer Mutter nach aktueller Rechtslage geklärt wird. Insofern kann es sein, dass -obwohl Ihre Mutter lange Rente bezogen hat- im Rahmen der aktuellen Antragstellung weitere Ermittlungen und Anfragen seitens der Rentenversicherung notwendig sind.
Den aktuellen Sachstand erfahren Sie daher, wenn Sie sich mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.
Sofern weiterhin nicht nachvollziehbar ist, warum der Bescheid über die Gewährung der Hinterbliebenenrente nicht erteilt werden kann, besteht rein rechtlich die Möglichkeit eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht zu erheben. Ohne zutreffenden Grund kann nach Ablauf von 6 Monaten gegen die Nichtbescheidung Klage erhoben werden. Ziel ist also die Erteilung des Bescheides.
Der Rentenversicherungsträger ist verpflichtet, zureichende Gründe für die Nichtbescheidung beziehungsweise die Verzögerung bei der Bescheidung zu benennen. Ob ein zureichender Grund für eine bislang unterbliebene Bescheiderteilung vorliegt, ist nach objektiven Kriterien unter Berücksichtigung der seit Antragstellung verstrichenen Zeit zu beurteilen und unterliegt der gerichtlichen Überprüfung. Wurde mit zureichendem Grund noch nicht entschieden, setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten Frist aus.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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