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Experten-Antwort

Witwenrente bei Altersrente und Betriebsrente

von OmaPe30.12.2015 | 22:05
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4 Antworten

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Guten Tag, ich erhalte Witwenrenten von der Dt. RV und von der Zusatzversorgungskasse. Wenn die Zahlung meiner eigenen Altersrente einsetzt, wird die Witwenrente der Dt. RV evtl. gekürzt um den Betrag, den die eigene Rente einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Wie hoch wird in 2016 dieser Freibetrag sein? Wird für diese Berechnung die komplette Brutto-Altersrente berücksichtigt oder zuvor ein Teil abgezogen? Hierzu hörte ich von einem Abzug von 13 % oder 14 %. Wird auch die Zahlung der Zusatzversorgungskasse und zukünftig einer eigenen Betriebsrente für die Berechnung der Witwenrente berücksichtigt? In voller Höhe? Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort, OmaPe

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.01.2016 | 09:06

Hallo OmaPe,

den Ausführungen von W*lfgang und der Berechnung von Konrad Schießl schließen wir uns an. Ergänzend teilen wir Ihnen mit, dass sich bei vergangenen Rentenerhöhungen (jeweils zum 01.07. eines jeden Jahres) analog der Freibetrag um den selbigen Prozentsatz erhöht hat. Sie haben in einer persönlichen Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle bei Ihnen in der Nähe die Möglichkeit unter Berücksichtigung Ihrer eigenen „tatsächlichen Zahlen“ eine Berechnung zu erhalten. Ferner werden Sie, nachdem über die eigene Altersrente per Bescheid entschieden wurde, einen neuen Witwenrentenbescheid erhalten, aus dem hervorgeht, in wie weit es zu Veränderungen bei der Rentenhöhe der Witwenrente kommt. Dort ist die Einkommensanrechnung detailliert dargestellt.

3 Antworten

W*lfgangam 30.12.2015 | 22:53
Hallo OmaPe, wenn Ihre Altersrente den Freibetrag von 771 EUR (West) überschreitet, kommt es zu einer Kürzung der Witwenrente. Von der Brutto-Altersrente werden 13/14 % (je nach Jahr des Rentenbeginns) abgezogen, der 'Rest' gilt als Netto-Rente. Was über den Freibetrag von 771 hinausgeht, davon werden 40 % ermittelt - und dieser Betrag wird von der Witwenrente abgezogen. Eine eigene Zusatzversorgung wird nur dann auf die Witwenrente zusätzlich angerechnet, wenn 'neues' Hinterbliebenenrentenrecht gilt: 'alt' gilt weiter, wenn Sie vor 2002 geheiratet haben und wenigstes einer der Ehepartner vor 1962 geboren ist. Allgemein finden Sie auch in diesem Merkblatt der DRV weitere Hinweise / anrechenbare Einkünfte/pauschaliertes Netto-Einkommen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Gruß w.
Konrad Schießlam 30.12.2015 | 22:48
Ich vermute ja, weiß ich doch, sogar der Gewinn bei einer Photovoltaikanlage unterliegt der Ein- kommen Anrechnung bei Witwen/Witwerrente. Angenommen beide Renten machen Brutto 1000,00 monatlich aus. -140,00 14 % Abzugsbetrag -771,14 29,21 derzeitiger Rentenwert .26,4 fach -------- 88,86 mit 40% anrechnungs pflichtig wer- den 35,54 gekürzt. Sollte am 1.7.2016 die Rente um 4% erhöhen ( 29,21 + 1,17 ) 30,38 x 26,4 Euro 802,03 abzugsfreies Einkommnen als Kürzungs Betrag MfG.
OmaPeam 07.01.2016 | 19:22
Vielen Dank für Ihre Beiträge, die meine Fragen beantwortet haben!
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