Hallo OmaPe,
den Ausführungen von W*lfgang und der Berechnung von Konrad Schießl schließen wir uns an. Ergänzend teilen wir Ihnen mit, dass sich bei vergangenen Rentenerhöhungen (jeweils zum 01.07. eines jeden Jahres) analog der Freibetrag um den selbigen Prozentsatz erhöht hat. Sie haben in einer persönlichen Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle bei Ihnen in der Nähe die Möglichkeit unter Berücksichtigung Ihrer eigenen „tatsächlichen Zahlen“ eine Berechnung zu erhalten. Ferner werden Sie, nachdem über die eigene Altersrente per Bescheid entschieden wurde, einen neuen Witwenrentenbescheid erhalten, aus dem hervorgeht, in wie weit es zu Veränderungen bei der Rentenhöhe der Witwenrente kommt. Dort ist die Einkommensanrechnung detailliert dargestellt.