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Experten-Antwort

Witwenrente bei Betriesrente Anrechnung

von Ela01.12.2018 | 09:37
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Hallo, ich beziehe eine kleine Rente und zusätzlich noch eine Betriebsrente, diese ist Brutto unter 150,-€. Nun kommt eine Witwenrente hinzu. Die Bruttorente erhält bei der Berechnung einen Abzug von Pauschal 14%. Wird bei der Betriebsrente auch Pauschal 17,5% abgezogen, obwohl hier wegen der geringen Rente keine Beiträge für KK/PV abgezogen werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Ela,

ob es überhaupt zu einer Anrechnung Ihrer Betriebsrente kommt, hängt davon ab, wann Sie Ihren verstorbenen Ehemann geheiratet haben und wann Sie geboren wurden. Bei Ehen, welche vor 2002 geschlossen wurden und mindestens ein Ehegatte vor 02.01.1962 geboren wurde, kommt es nicht zur Anrechnung einer eigenen Betriebsrente. Nur wenn Sie ab dem 01.01. 2002 geheiratet haben oder die Eheschließung zwar vor 2001 lag, aber beide Ehegatten nach dem 01.01.1962 geboren sind, sind zusätzliche Einkünfte anzurechnen.

Die Betriebsrente würde dann angerechnet werden.

--> ohne nachgelagerte Besteuerung mit 17,5%

--> mit nachgelagerter Besteuerung bei Leistungsbeginn vor 2011 mit 21,2%, nach 2010 mit 23%

Des Weiteren teilen wir mit, dass es überhaupt erst zu einer Anrechnung bei der Berechnung der zustehenden Witwenrente nach Ablauf des sog. Sterbevierteljahres kommt, also ab dem 4. Monat, wenn Ihr Gesamteinkommen den Freibetrag von z.Z. 845,59 EUR übersteigen würde. Ist dies nicht der Fall, wird die Witwenrente ohne Einkommensanrechnung berechnet.

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