Hallo Max-H,
„Max H hat Sorgen“ und „senf-dazu“ haben es im Grunde schon richtig dargestellt. Der Rentenanspruch auf die eigenen Rente entfällt mit dem Ablauf des Sterbemonats. Versterben beide (rentenbeziehenden) Ehegatten im selben Monat, ergibt sich daher auch kein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Lediglich die aus den Renten bereits gezahlten KV- und PV-Beiträge wären ab dem Todestag zurückzurechnen und zu erstatten.