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Experten-Antwort

Witwenrente bei Selbstmord

von Alexandra12.08.2020 | 18:39
11051 Ansichten
5 Antworten
Hallo, meine Nachbarn haben im Januar2020 geheiratet und die Ehefrau erwartet Anfang nächsten Jahres ihr erstes Kind. Nun hat sich der Ehemann das Leben genommen. Das ein Anspruch auf Halbwaisenrente besteht, das habe ich schon rausgefunden. Nun meine Frage: Besteht ein Anspruch auf Witwenrente, obwohl sie noch kein Jahr verheiratet waren? LG Alexandra

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.08.2020 | 09:17

Hallo,

nach dem geschilderten Sachverhalt dürfte ein Anspruch auf Witwenrente bestehen, wenn der Verstorbene die allgmeine Wartezeit (Mindestversicherungszeit von 60 Beitragsmonaten) Die Nachbarin sollte in jedem Fall einen Antrag auf Witwenrente stellen.

Der Rentenversicherungsträger wird den Antrag prüfen.

Hintergrund:

Anspruch auf Witwenrente besteht, wenn im Zeitpunkt des Todes eine rechtsgültige Ehe bestanden hat und es sich nicht um eine sog. Versorgungsehe gehandelt hat.

Eine Versorgungsehe liegt vor, wenn es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen. Unterstellt

wird die Versorgungsehe stets, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat, der Ehegatte also innerhalb eines Jahres nach der Heirat verstirbt.

Die Versorgungsehe kann aber widerlegt werden, wenn die

besonderen Umstände des Einzelfalles gegen diese gesetzliche Vermutung sprechen. Die klassischen Fälle, in denen die gesetzliche Vermutung der Versorgungsehe bei einer Ehedauerder

von unter einem Jahr widerlegt ist, sind der Tod eines Partners aufgrund eines Unfalls oder eines Verbrechens. Entscheidend ist für diese Beurteilung, dass der Unfall und das Verbrechen plötzliche, unvorhersehbare Ereignisse darstellen. Hierzu dürfte auch ein Selbstmord zählen.

4 Antworten

Alexandraam 12.08.2020 | 19:05
Danke für die gute Antwort, hat sich damit für mich geklärt.
Janam 12.08.2020 | 23:16
Ich habe die Antwort dort nicht finden können, ob die Rente auch gezahlt wird, wenn man noch kein Jahr verheiratet ist.???
Ihr Wunschnameam 13.08.2020 | 06:50
Jan schrieb

Ich habe die Antwort dort nicht finden können, ob die Rente auch gezahlt wird, wenn man noch kein Jahr verheiratet ist.???

Ja, das wird sie. Bei unter einem Jahr dauernder Ehe wird geprüft, ob eine Versorgungsehe vorliegt (z.B. Ehemann unheilbar krank und nur Heirat, damit Ehefrau Rente bekommt). Hier ist offensichtlich keine Versorgungsehe gegeben, da reicht eine Ehedauer von einem Tag aus.
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