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Witwenrente bei Verlegung des Wohnortes im Ausland?

von rente140512.02.2007 | 08:58
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Meine Mutter bezieht Witwenrente und überlegt von Deutschland nach Österreich umzuziehen. Wird die Witwenrente auch in Österreich in vollem Umfang bezahlt oder muss mit Abschlägen gerechnet werden? Danke für die Antwort, Grüße

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Gut, zumal wir hier im Forum regelmäßig solche Anfragen haben - ggf. deshalb auch die Suchfunktion nutzen.

Dem Grund nach gilt: Bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland erhalten

- Deutsche und die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der EU ihre Rente aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und aus den zurückgelegten beitragsfreien Zeiten in voller Höhe. Wurden Zeiten außerhalb des Gebiets der heutigen Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt (Reichsgebietsbeitragszeiten / Beitrags- und Beschäftigungszeiten nach dem FRG), kann dies zu einer verminderten Rentenzahlung führen,

- den Deutschen nicht gleichgestellte Ausländer ihre Rente regelmäßig nur aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und mit einem 30-prozentigen Abschlag.

Für weitergehende Informationen wenden Sie sich am besten direkt an die zuständige Verbindungsstelle.

Insoweit lediglich der formelle Hinweis, dass dieser bayerische Träger seit 2007 fusioniert ist und nun Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd heißt.

MfG

4 Antworten

bekissam 12.02.2007 | 09:07
RE: Umzug nach Österreich Beitrag von Experte, 25.01.2006, 9:55 Uhr Bei einem Verzug in einen EU-Mitgliedstaat kommt es grundsätzlich zu keiner Minderung der Rentenhöhe. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass der Verzug dem bisher zuständigen Rentenversicherungsträger rechtzeitig - unter Angabe der zukünftigen Anschrift und Bankverbindung - mitgeteilt wird. Nachdem Sie einen Verzug nach Österreich planen, kann Ihnen die Verbindungsstelle zu Österreich diesbezüglich weitere Auskünfte geben. Bitte wenden Sie sich daher an die Deutsche Rentenversicherung Oberbayern Thomas-Dehler-Str. 3 81737 München Tel.: 0800-4 63 65 82 E-Mail: info@drv-oberbayern.de
willibeaveram 05.11.2007 | 17:13
Der Fall meiner Mutter liegt etwas komplizierter: Meine Eltern haben von 1938 bis 1951 in China gelebt. Um für diesen Zeitraum einen Rentenanspruch zu bekommen, hat mein Vater vor ca. 40 Jahren eine erhebliche Sonderzahlung an die BfA geleistet. Mein Vater ist vor drei Monaten gestorben. Meine Mutter hat Witwenrente beantragt. Meine Mutter lebt in Frankreich. Die BfA erklärte mir heute telefonisch, dass im Ausland erworbene Rentenansprüche grundsätzlich nicht als Witwenrente ins Ausland gezahlt werden. Dieser Grundsatz kollidiere aber mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung und mit dem Bestandsschutz. Es gebe höchstens 20 vergleichbar komplizierte Fälle in Deutschland und werde in Kürze entscheiden. Soll meine Mutter den Bescheid abwarten oder jetzt schon einen Anwalt suchen, der versucht auf die Entscheidung Einfluss zu nehmen? Mit besten Grüssen
willibeaveram 12.11.2007 | 10:34
Erst einmal vielen Dank für die Antwort, die mir sehr geholfen hat. Ich habe mir den Entscheidungsvorschlag der Generalanwältin durchgelesen und demnach sieht es für meine Mutter gut aus. Kann die Rentenversicherung den Antrag meiner Mutter jetzt schmoren lassen, bis eine Entscheidung des EUGH vorliegt, oder hat meine Mutter Anspruch darauf, dass auf ihren Antrag innerhalb einer bestimmten Frist ein Bescheid ergeht? Meine Mutter wartet schon drei Monate und ist auch schon über 80 und schwer herzkrank. Gruss
willibeaveram 13.11.2007 | 10:21
Ich kann an meiner Frage nichts Unanständiges finden... Bei der Rentenversicherung rufe ich seit drei Monaten alle zwei Wochen an und bekomme jeweils die Auskunft, ich möge in zwei Wochen wieder anrufen. Die Leute, die meine Beiträge veruntreut haben, begegnen mir mit obrigkeitsstaatlicher Attitüde - das ist unerträglich. Gruss W.
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