Gut, zumal wir hier im Forum regelmäßig solche Anfragen haben - ggf. deshalb auch die Suchfunktion nutzen.
Dem Grund nach gilt: Bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland erhalten
- Deutsche und die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der EU ihre Rente aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und aus den zurückgelegten beitragsfreien Zeiten in voller Höhe. Wurden Zeiten außerhalb des Gebiets der heutigen Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt (Reichsgebietsbeitragszeiten / Beitrags- und Beschäftigungszeiten nach dem FRG), kann dies zu einer verminderten Rentenzahlung führen,
- den Deutschen nicht gleichgestellte Ausländer ihre Rente regelmäßig nur aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und mit einem 30-prozentigen Abschlag.
Für weitergehende Informationen wenden Sie sich am besten direkt an die zuständige Verbindungsstelle.
Insoweit lediglich der formelle Hinweis, dass dieser bayerische Träger seit 2007 fusioniert ist und nun Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd heißt.
MfG