Hallo,
sofern ein Antrag auf eine Witwenrente gestellt wird, wird auch eine Meldung an eine gesetzliche Krankenkasse erfolgen. Diese prüft, ob die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner erfüllt sind. Dann würden von der Bruttorente automatisch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen werden. Sofern Sie jedoch schon viele Jahre privat krankenversichert sind, werden Sie auch weiterhin privat krankenversichert bleiben. Im Rahmen des Antrages kann man dann einen gleich den Zuschuss beantragen. Weiterhin ist das Formular R0821 durch die private Krankenkasse auszufüllen. Sie bekommen dann anschließend die Bruttorente plus den Zuschlag gezahlt.
Sofern bereits eine eigene Altersrente aus der Rentenversicherung bezogen wird, wird ein Gesamtbeitragszuschuss zu einer Rente gezahlt.
Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Hinterbliebenenrentenantrages benötigen, wenden Sie sich gerne an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.
Vielleicht hilft Ihnen das auch weiter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rentner_und_ihre_krankenversicherung.html
Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden nur von der Rente nur einbehalten, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Wenn Sie bereits bisher privat krankenversichert waren bleiben Sie das auch und Sie müssen die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlen. Sie erhalten aber auf Antrag einen Beitragszuschuss zu Ihrer Rente, aber nur für die Krankenversicherungsbeiträge.
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