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Experten-Antwort

Witwenrente-Besteht Anspruch nach Scheidung?

von Der Sohn06.06.2018 | 11:06
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6 Antworten

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Hat meine Mutter einen Anspruch auf die Witwenrente nach einer Scheidung? Mutter ist 70J. Ihr Mann 71J. alt. Verheiratet seit 1971

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Der Sohn,

Anspruch auf Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht u.a. nur, wenn die Ehe im Zeitpunkt des Todes bestanden hat. Eine Scheidung Ihrer Eltern würde dies somit ausschließen.

Aufgrund einer Scheidung würde ein Versorgungsausgleich durch das Familiengericht geprüft und daraufhin ggfs. eine Aufteilung der Rentenansprüche der Ehepartner zu Lebzeiten durchgeführt.

Informationen zum Versorgungsausgleich finden Sie in der entsprechenden Broschüre unter folgendem Link:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/geschiedene_ausgleich_rente.html

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5 Antworten

Rentencrackam 06.06.2018 | 12:54
Sollte die Ehezeit nur bis zum 30.06.1977 angedauert haben (geht aus dem Sachverhalt nicht hervor), wäre auch eine Witwenrente nach § 243 SGB VI möglich.
Der Sohnam 07.06.2018 | 19:35
Die Antwort von d. RV Verstehe ich nicht voll u. ganz. Nehmen wir weiter folgendes an: Scheidung vollzogen. Versorgungsausgleich 400€ von der Rente des Mannes, werden der Ex zugesprochen. Bleibt der Anspruch 400€ über den Tod des Mannes hinaus, als Hinterbliebene erhalten?
Der Sohnam 07.06.2018 | 19:39
Der Link kann nicht geöffnet, o. kopiert werden! Browser: Safari, Firefox
W*lfgangam 07.06.2018 | 22:14
...geht unter FF/Win8.1 locker - vielleicht 'entschärfen' Sie ihre Browser auf Ihrem Betriebssystem dahingehend temporär, fremde Inhalte einfach mal kurz durchzulassen - die Optionen finden Sie sowohl in Ihren Browsern, sowie wohl erst recht in denen sie einschränkenden 'Zusatzprogrammen', die Sie ihren Browsern für weitere Identitäts-/Nachverfolgungs-/AdBock-Optionen gegönnt haben *g Gruß w. ...simples C&P in eine Adresszeile geht auch nicht? - hm, dann haben Sie einen Problem/ggf. sind das https-Seiten ...fragen Sie ihren Fachanwalt oder den familiären IT-Vertrauten :-)
KSCam 07.06.2018 | 22:29
Die übertragenen 400 € sind Rententeile der Frau, die diese bekommt solange sie lebt = eigene Altersrente. Ob der Ex noch lebt, spielt keine Rolle. Aber eine Witwenrente, also 60 % der rente des Verstorbenen bekommt sie nicht, weil Sie eben nicht Witwe sondern EX Frau ist.
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