Hallo Der Sohn,
Anspruch auf Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht u.a. nur, wenn die Ehe im Zeitpunkt des Todes bestanden hat. Eine Scheidung Ihrer Eltern würde dies somit ausschließen.
Aufgrund einer Scheidung würde ein Versorgungsausgleich durch das Familiengericht geprüft und daraufhin ggfs. eine Aufteilung der Rentenansprüche der Ehepartner zu Lebzeiten durchgeführt.
Informationen zum Versorgungsausgleich finden Sie in der entsprechenden Broschüre unter folgendem Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/geschiedene_ausgleich_rente.html