Hallo Sammy,
die Betriebswitwenrente ist kein Einkommen, dass auf Ihre gesetzliche Witwenrente angerechnet wird.
Sie können neben der gesetzlichen Witwenrente einen unschädlichen monatlichen Bruttoverdienst in Höhe von 1584,88 Euro erzielen, dann erfährt die gesetzliche Witwenrente keine Kürzung.
1584,88 Euro abzüglich 40 % = 950,93 Euro
Damit liegt das Einkommen nicht über dem Freibetrag von 950,93 Euro und ist unschädlich.
Sollten auch noch Waisenrenten gezahlt werden, erhöht sich der Freibetrag und damit das mögliche Bruttoentgelt, das Sie unschädlich hinzuverdienen können.
Jeglicher Verdienst ist unverzüglich bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger anzuzeigen.