Hallo Klaudia,
ob die Berufsgenossenschaft eine Witwenrente zahlt, wird dort entschieden, wie der User "falsche Baustelle" richtig bemerkt. Ob Sie einen Anspruch auf Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, werden wir prüfen, wenn Sie die Witwenrente beantragen. Das können Sie online tun eAntrag - Hinweis (eservice-drv.de)
oder über die antragsaufnehmenden Stellen bei den Städten und Gemeinden, den Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV oder den ehrenamtlichen DRV-Versichertenberatern. Beratung | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)
mit freundlichen Grüßen
Expertenteam