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Experten-Antwort

Witwenrente bg

von Klaudia01.08.2024 | 09:59
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8 Antworten

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Mein mann hat jahrelang bg rente bezogen er ist im April verstorben nicht an den Folgen des Unfalls steht mir witwenrente zu

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung
Antwort auf Falsche BaustelleDas müssen Sie bei der zuständig berufsgenossenschaftlichen Unfallrentenversicherung erfragen. Hier gelten die Regeln der BG-Unfallrente, die in solchen Fällen aber meist keine Witwenrente zahlt. Aber klären Sie das dort, nur das ist belastbar. Die DRV hat damit jedenfalls nichts zu tun.

Hallo Klaudia,

ob die Berufsgenossenschaft eine Witwenrente zahlt, wird dort entschieden, wie der User "falsche Baustelle" richtig bemerkt. Ob Sie einen Anspruch auf Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, werden wir prüfen, wenn Sie die Witwenrente beantragen.  Das können Sie online tun eAntrag - Hinweis (eservice-drv.de)

 

oder über die antragsaufnehmenden Stellen bei den Städten und Gemeinden, den Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV oder den ehrenamtlichen DRV-Versichertenberatern. Beratung | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

 

mit freundlichen Grüßen

Expertenteam

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6 Antworten

Falsche Baustelleam 01.08.2024 | 10:16
Das müssen Sie bei der zuständig berufsgenossenschaftlichen Unfallrentenversicherung erfragen. Hier gelten die Regeln der BG-Unfallrente, die in solchen Fällen aber meist keine Witwenrente zahlt. Aber klären Sie das dort, nur das ist belastbar. Die DRV hat damit jedenfalls nichts zu tun.
Du meine Güteam 01.08.2024 | 10:16
Falsches Forum
Du meine Güteam 01.08.2024 | 10:36
PS:...und ich bin hier mit meiner immergleichen Deppentroll-Antwort auch im völlig falschen Forum, aber diese Blödsinns-Kommentare von mir sind halt nur noch mein einziger Lebenszweck.
Mondkindam 01.08.2024 | 11:29
Da der Tod nicht Folge des Arbeitsunfalles war : Nein
....am 01.08.2024 | 12:29
Mehr kann er halt nicht. Macht ja auch Spaß 5 Mal am Tag "falsches Forum" zu schreiben. Vielleicht hält er sich auch für intelligent.
.am 01.08.2024 | 22:18
Wenn der Mann vor seinem BG-Rentenbezug auch in die DRV eingezahlt hat, dann solltest du bei der DRV einen Antrag auf Witwenrente stellen. Von Seiten der BG musst du das dort hinterfragen. Für die Hinterbliebenenrente gelten andere Bedingungen. Vielleicht hast du ja Glück und bekommst auch von dort etwas. Auf jeden Fall sind das zwei verschiedene Stellen, an die du dich wenden (und Anträge stellen) musst!
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