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Witwenrente

von Sixty07.05.2010 | 09:32
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen! Ich habe mal eine Frage! Ich bin 43 Jahre alt und habe einen 17 Jahre alten Sohn, der noch zur Schule geht. Mein Mann ist diesen Monat verstorben und war 44 Jahre alt. Wir haben 1990 geheiratet. Mein Mann bekam bereits eine unbefristete Erwerbsm.Rente. Ich habe bereits die Vorschusszahlung beantragt und bekommen dann ja ab September Witwenrente. Wie hoch ist die Witwenrente für mich? Meines Wissens doch 55 % bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres meines Sohnes. Danach 25 %, bis die 24 Monate abgelaufen sind. Dann habe ich meines Erachtens bis zum Erreichen meines 45. Lebensjahres keinen Anspruch mehr.Und dann wieder 55 %! Liege ich da richtig, oder was können Sie mir dazu sagen? Wenn mein Sohn nach Erreichen des 18. LJ. noch ein Studium anfängt, bekomme ich dann die Witwenrente mit 55 % weiter, bis er fertig ist (längstens bis 27. LJ) ?Wäre nett, wenn ich eine schnelle Antwort bekäme. Danke im Vorraus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zum Verlust Ihres Ehemannes möchte ich Ihnen meine Teilnahme aussprechen.

Bitte gestatten Sie einen Hinweis, zu dem mich Ihre Formulierung „ bekomme dann ja ab September Witwenrente“ veranlasst. Für die Zahlung einer Witwenrente reicht es nicht aus, einen Antrag auf Vorschusszahlung gestellt zu haben. Bitte beantragen Sie auch die zustehende(n) Hinterbliebenenrente(n). Einen Antrag können Sie bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung – Versicherungsamt / Versicherungsstelle – stellen. Auch bei den Versichertenältesten / Versichertenberatern sowie in den Auskunfts- und Beratungsstellen ist eine Antragstellung möglich.

Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie auf der Seite www.ihre-vorsorge.de das Feld Beratungsstellen auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.

Zu Ihrer Frage nach den Höhe der Leistung: Mit Ihrer Darstellung liegen Sie im Prinzip richtig. Allerdings wird eine große Witwenrente nur so lange gezahlt, wie Sie ein Kind erziehen. Der Tatbestand der Erziehung endet spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes. Darüber hinaus sind an den Tatbestand der Erziehung weitere Anforderungen gestellt, die man Ihnen bei Antragstellung erläutern kann.

Bitte beachten Sie: Nach dem Zeitraum ohne Anspruch müssen Sie die Witwenrente dann neu beantragen.

7 Antworten

Skatrentneram 07.05.2010 | 10:25
nach Ihrer Schilderung bekommen Sie für das so genannten Sterbevierteljahr die volle Rente Ihres verstorbenen Mannes weiter und danach bekommen Sie 60 % seiner Rente, aber mit Einkommensanrechnung. Desweiteren hat Ihr Sohn auch noch einen Anspruch auf Halbwaisenrente.
Sie liegen Richtigam 07.05.2010 | 10:55
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Sohnes steht Ihnen nach dem Sterbeüberbrückungszeitraum von 3 Kalendermonaten eine gr. Witwenrente zu (55%), sofern dieser von ihnen erzogen wird, d.h. u.a. mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt, und alle übrigen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Die 60% Regelung nach § 250 SGB VI trifft auf Sie nicht zu, da keiner der beiden Ehegatten vor 02.01.1962 geboren ist. Danach haben Sie Anspruch auf eine befristete kleine W-Rente (25 %), die max. 24 Monate geleistet wird. Erst wenn sie das 45. Lebensjahr erreichen können sie ggf. wieder eine große Witwenrente erhalten. Sofern die kleine W-Rente bis zu diesem Zeitpunkt (Vollend. 45 Lebensjahr) andauert, wird die Rentenversicherung soweit ich weiß die Umwandlung von Amts wegen vornehmen. Wenn Ihr Sohn nach Vollendung des 18. Lj studiert so ist dies relevant für die Gewährung seiner Halbwaisenrente, nicht für Ihre Witwenrente.
Sie liegen Richtigam 07.05.2010 | 11:08
Kleiner Tippfehler 60% Regelung nach § 255 SGB VI
Antragam 07.05.2010 | 11:19
Sie haben also nur einen Antrag auf Vorschusszahlung beim Postrentenservice gestellt? Dieser gilt nicht automatisch als Antrag auf W-Rente. Sie müssen in diesem Fall noch einen Antrag auf Hinterbliebenenrente für sich und ihren Sohn bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger stellen.
Sixtyam 07.05.2010 | 11:24
Hallo "Sie liegen Richtig", vielen Dank für die schnelle Antwort. Nach Ablauf der 24-Monats-Frist sind es noch 5 Monate, bis ich 45 Jahre werde, demnach bekomme ich doch während dieser Zeit keine Rente und danach wieder 55 %, oder? Vielleicht kann mir, sorry an die anderen User, auch ein Experte noch eine Antwort auf meine Fragen geben. Vielen Dank trotzdem an alle.
@sixtyam 07.05.2010 | 11:32
Während dieser Zeit von 5 Monaten erfüllen sie laut dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt den Tatbestand des § 46 SGB nicht. Folglich haben Sie keinen Anspruch auf W-Rente. Für die große W-Rente ab dem 45 Lj müssen sie wieder einen Antrag bei der DRV stellen. Die Experten werden Ihnen wahrscheinlich im Forum nicht die detaillierten und verbindlichen Antworten geben können, die sie villeicht verwarten. Ich würde Ihnen raten eine der Beratungsstellen der DRV aufzusuchen.
Gertrudam 07.05.2010 | 14:28
Die kompletten Antragsformulare für die Hinterbliebenenrente erhalten Sie ( zum online ausfüllen und anschließendem Ausdruck ) sogar auch auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung unter Formulare. http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18796/DRVB/de/…
Deutsche Rentenversicherung
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