Hallo Ines Reuter,
die kleine Witwenrente wird ohne Begrenzung auf 24 Monate gezahlt, wenn die Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehegatte vor dem 2.1.1962 geboren ist. Da dies nicht der Fall ist, ist der Anspruch auf kleine W-Rente bereits abgelaufen. Soweit Sie keine erneute Ehe eingehen, kann mit Vollendung des 45. Lebensjahres wieder Anspruch auf große Witwenrente bestehen. Diese müssen Sie erneut beantragen.