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Experten-Antwort

witwenrente

von Ines Reuter27.01.2012 | 19:45
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4 Antworten

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Mein Mann ist 2005 gestorben.Mein jüngster Sohn wird im April 18 Jahre alt.Ich bin 1968 geboren.Bis jetzt habe ich die große Witwenrente bekommen,die aber laut einem Schreiben der Dt.Rentenversicherung mit Vollendung des 18.Lebensjahres meines Sohnes wegfällt.Mein Sohn besucht z..Zt. das Gymnasium.Bekomme ich dann keine Witwenrente mehr?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ines Reuter,

die kleine Witwenrente wird ohne Begrenzung auf 24 Monate gezahlt, wenn die Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehegatte vor dem 2.1.1962 geboren ist. Da dies nicht der Fall ist, ist der Anspruch auf kleine W-Rente bereits abgelaufen. Soweit Sie keine erneute Ehe eingehen, kann mit Vollendung des 45. Lebensjahres wieder Anspruch auf große Witwenrente bestehen. Diese müssen Sie erneut beantragen.

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3 Antworten

Jonasam 28.01.2012 | 12:58
Wenn Ihr Mann vor dem 02.01.1962 geboren ist und Ihre Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde, dann haben Sie Anspruch auf eine kleine Witwenrente (§ 242a SGB VI). Wenn Ihr Mann nach dem 02.01.1962 und/oder Ihre Ehe nach dem 01.01.2002 geschlossen wurde, dann besteht kein Anspruch auf eine Witwenrente. (§§ 242a, 46 SGB VI). Ein Anspruch auf eine große W-Rente besteht dann wieder, wenn Sie das 45. Lebensjahr vollenden oder wenn Sie erwerbsgemindert sind (§ 46 SGB VI). Ich hoffe ich konnte Ihnen behilflich sein. MfG Jonas PS: Ihr Kind hat durch den Schulbesuch weiterhin Anspruch auf eine Halbwaisenrente (§ 48 SGB VI), sofern es bisher einen Anspruch hatte.
Ines Reuteram 28.01.2012 | 17:24
Unsere Fhe wurde 1993 geschlossen,besteht dann Anspruch auf kleine W-Rente,wenn mein Mann 1970 geboren wurde? Ich danke Ihnen für Ihre Antworten! MfG Ines
W*lfgangam 29.01.2012 | 12:14
Hallo Ines Reuter, der Anspruch auf die kleine Witwenrente ist leider verbraucht, sie wird nur für 2 Jahre nach dem Tod des Verstorbenen gezahlt. Wenn Sie das 45. Lbj. vollenden, setzt zum nächsten Monatsersten die große Witwenrente wieder ein - vorausgesetzt, Ihre anrechenbaren Einkünfte sind gering genug. Gruß w.
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