Hallo Paulchen,
hier die Antwort auf die Ergänzung zur Frage,
wenn für Sie noch die alten Regeln für die Einkommensanrechnung gelten, weil
> der versicherte Ehepartner vor dem 1. Januar 2002
ge storben ist oder
> der versicherte Ehepartner zwar nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, aber die Ehe vor dem
1. Januar 2002 geschlossen wurde und mindestens
ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist,
wird die eigene Betriebsrente nicht auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.