Hallo Anne,
es ist natürlich nervig und unbefriedigend, dass sich die Berechnungen so lange hinziehen...
Aber trotzdem noch einmal nachgefragt:
Ihr Mann selbst hatte also schon eine Rente bezogen?
(Ihr Hinweis: erhielt im Juni eine Nachzahlung).
Für die Monate März/April/Mai haben also Sie dann auch kurzfristig das 'Sterbevierteljahr' erhalten?
ODER... hatte Ihr Mann kurz vor seinem Tod noch eine Erwerbsminderungsrente beantragt, die noch zu bearbeiten war und es gab deshalb eine Nachzahlung im Juni?
Denn wenn Ihr Mann selbst noch nicht Rentner war, würde die Höhe der Rente so berechnet, als wäre er mit Todestag erwerbsgemindert worden. Diese Berechnungen dauern dann grundsätzlich schon einmal länger...
Um die Angelegenheit zunächst ohne Anwalt zu beschleunigen, sollten Sie JETZT die DRV nochmals (schriftlich) auffordern, Ihnen nunmehr umgehend den Bescheid zuzustellen bzw. vor allem auch umgehend Zahlungen zu leisten. Da die Rente ja nun wohl schon berechnet ist (Auskunft DRV), kann dies ja auch im Rahmen einer vorläufigen Rentenhöhe erfolgen. Dies können Sie dort auch erwähnen.
Weisen Sie darauf hin, dass Sie sich weitere rechtliche Schritte und Ansprüche ausdrücklich vorbehalten.
(Immerhin benötigen Sie das Geld ja sicherlich auch um Ihre laufenden Kosten zu bewältigen und müssen dies nun 'zwischenfinanzieren').
Benutzen Sie das online-Kontaktformular, hier bekommen Sie eine Eingangsbestätigung
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/Kon…
(auf der Seite weit nach unten scrollen).
Viel Erfolg und alles Gute!