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Experten-Antwort

Witwenrente

von Lynn07.03.2019 | 20:52
112 Ansichten
5 Antworten

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Sehr geehrte Experten, meine Freundin ist seit April 2018 verheiratet. Es war eine Notehe, weil ich Freund/Mann im Januar 2018 eine schwere Krebsdiagnose erhalten hat. Die beiden haben zusammen ein Tochter (geb. Oktober 2011), sie waren auch seit dieser Zeit ein Paar, lebten allerdings bis Anfang 2018 in getrennten Wohung, da er als Schichtarbeiter tätig war und die Wohnung meiner Freundin zu klein war für 3 Personen. Im Januar d.J. sind sie noch zusammen in eine größere Wohnung gezogen. Gibt es die Möglichkeit, dass meine Freundin trotzdem eine Witwenrente beziehen kann, obwohl sie das vorgesehene Jahr nicht erreicht haben? Danke für eine schnelle Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lynn,

die Entscheidung über einen Anspruch auf Witwenrente bei einer Ehedauer von weniger als einem Jahr wird immer nach den ganz individuellen Umständen des Einzelfalles getroffen. Ihre Freundin sollte also auf jeden Fall den Antrag stellen (und natürlich auch den Antrag auf Halbwaisenrente für das Kind - diese Rente ist von der Jahresfrist auf keinen Fall betroffen).

Wie bereits richtig hingewiesen wurde, kommt unter Umständen auch ein Rentensplitting in Frage - dieses könnte zu einem Anspruch auf Erziehungsrente führen, wenn der Anspruch auf die Witwenrente nicht besteht. Dazu müsste Ihre Freundin sich aber individuell in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Cosimaam 07.03.2019 | 21:05
Ja, das ist möglich. Es gibt besondere Um, die auch bei einer unterjährigen Ehe berücksichtigt werden können. In diesem Fall das gemeinsame Kind.
W*lfgangam 07.03.2019 | 21:04
Hallo Lynn, ja, möglich. "Sind gemeinsame leibliche Kinder vorhanden oder erziehen Hinterbliebene ein minderjähriges Kind der Verstorbenen oder erwartet die Hinterbliebene ein Kind des Verstorbenen, kann dies gleichfalls gegen eine Versorgungsehe/Versorgungspartnerschaft sprechen." lesen Sie mal hier nach: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Antrag stellen und abwarten. Im Ergänzungsvordruck R0510 zum Hinterbliebenenrentenantrag wird speziell dazu nachgefragt. Gruß w.
Lynnam 07.03.2019 | 21:25
Danke für die Info! Ich hoffe für meine Freundin, dass es klappt. Herzlichen Gruß
Berateram 08.03.2019 | 05:33
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Gibt es die Möglichkeit, dass meine Freundin trotzdem eine Witwenrente beziehen kann, obwohl sie das vorgesehene Jahr nicht erreicht haben?
Hallo Lynn, ja, möglich. "Sind gemeinsame leibliche Kinder vorhanden oder erziehen Hinterbliebene ein minderjähriges Kind der Verstorbenen oder erwartet die Hinterbliebene ein Kind des Verstorbenen, kann dies gleichfalls gegen eine Versorgungsehe/Versorgungspartnerschaft sprechen." lesen Sie mal hier nach: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Antrag stellen und abwarten. Im Ergänzungsvordruck R0510 zum Hinterbliebenenrentenantrag wird speziell dazu nachgefragt. Gruß w.
Falls es nicht klappt, wird Sie W*lfgang sicher über ein mögliches Rentensplitting aufklären. Hatte er sicher in seiner „umfangreichen“ Beratung vergessen darauf hinzuweisen.
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