Hallo Woodstock,
grundsätzlich werden Renten ins Ausland an Berechtigte, die nicht EU-Staatsangehörige sind bzw. in einem Staat wohnen, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde, zu 70 % gezahlt. Ihre Frau würde die Witwenrente demnach nur zu 70 % erhalten.
Dies gilt allerdings nicht bei einer Hinterbliebenenrente, wenn der Verstorbene die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes hatte. Haben Sie zum Zeitpunkt des Todes die deutsche Staatsangehörigkeit, wird die Witwenrente zu 100 % gezahlt. Da mit den Philippinen keine Abkommen über soziale Sicherheit besteht, erfolgt auch kein Abzug von Beiträgen zur KV.