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Experten-Antwort

Witwenrente + eigene Rente

von Isolde Schneider24.10.2016 | 11:05
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ich würde gerne wissen wie meine eigene Rente auf die bereits bezogenen großen Witwenrente angerechnet wird und ob meine Ansprüche aus der Betriebsrente meines verstorbenen Mannes ebenfalls angerechnet werden.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie ich aus Ihrer Frage entnommen habe, handelt es sich um eine Betriebsrente aus den Anwartschaften von Ihrem verstorbenen Mann. Dies bedeutet, dass es eine Hinterbliebenenbetriebsrente ist. Wenn ja; erfolgt keine Anrechnung auf die Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ihre eigene Versichertenrente wird mit einem Nettorentenbetrag in der Einkommensanrechnung berücksichtigt. Dabei handelt es sich nicht um den tatsächlichen Nettorentenbetrag, sondern um einen pauschal ermittelten Nettobetrag. Der Pauschalabzug richtet sich nach dem Rentenbeginn der Altersrente. Eine Kürzung der Witwenrente tritt nur dann ein, wenn Ihr Nettobetrag der Versichertenrente den zum Zeitpunkt der Rentenanpassung festgelegten Freibetrag übersteigt. Ab dem 01.07.2016 liegt der Freibetrag bei 803,88 EUR. Der übersteigende Betrag wird mit 40% an der Witwenrente angerechnet. Sollten Sie ein weiteres anrechenbares Einkommen haben, ist es ebenfalls in die Berechnung einzubeziehen. Ein Beispiel für die Berechnung: Sollte Ihre Nettoaltersrente den Freibetrag in Höhe von 803,88 EUR um 100,00 EUR überschreiten, werden 40,00 EUR an der Witwenrente angerechnet.

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13 Antworten

Konrad Schießlam 24.10.2016 | 19:50
Wenig Text, dafür Eurobeträge nennen sollte immer an erster Stelle stehen. Die Witwenrente resultierend von der Betriebsrente steht also nicht zur Debatte, mache folgende Rechnung auf: Meinetwegen Witwenrente 500 Euro, Ihre Rente 1000 Brutto-angenommen- ergibt folgende Fakten: 860,- - zunächst Anrechnungs pflichtig,1000 um 14% = 140 gekürzt. 803,88 anrechnungsfrei, immer das 26,4fache des gültigen Rentenwertes,derzeit 30,45 -------- 056,12 mit 40%, Euro 22,45 Anrechnungs pflichtig, ( 500,---22,45) Bruttorente 477,55 Brutto. Statt aus 500 KrV.Pfl,V. aus nunmehr 477,55. Ihre angenommene Bruttorente von 1000 Brutto ändert sich nicht. MfG.
W*lfgangam 24.10.2016 | 23:04
Zitat von Konrad Schießl anzeigenausblenden
...hmm, völlig einfach erklärt, verständlich und mit jedem/anderem Zahlenbeispiel nachvollziehbar für jeden - besser geht es nicht, struktuiert eben - ohne Vorgelaber *g KS, ich finde, sie hätten es nicht besser/einfacher machen können - weiter so ;-) Gruß w.
Isolde Schneideram 25.10.2016 | 09:30
Guten Morgen, vielen Dank für die Ausführungen. Noch eine letzte Frage: würde ein 450€ Job als Einkommen angerechnet? Gruß I. Schneider
Konrad Schießlam 25.10.2016 | 10:07
Ja, sogar Brutto für Netto-also ohne Abzug- 450 Euro. MfG.
Isolde Schneideram 25.10.2016 | 10:34
Ok, danke Gruß I.Schneider
Isolde Schneideram 25.10.2016 | 18:25
1080,73 eigene Rente 1042,72 brutto 935,95 netto Witwenrente
Isolde Schneideram 25.10.2016 | 17:27
Darf ich Sie bitte noch einmal bemühen. Habe das mit der Rechnung nicht wirklich hinbekommen
W*lfgangam 25.10.2016 | 19:14
Darf ich Sie bitte noch einmal bemühen. Habe das mit der Rechnung nicht wirklich hinbekommen
1080,73 eigene Rente 1042,72 brutto 935,95 netto Witwenrente
Hallo Isolde Schneider, von der eigenen Brutto-Renten 1080,73 werden pauschal 14 % abgezogen (nur für die Anrechnung bei der Witwenrente) = 151,30. 1080,73 - 151,30 = 929,43 anrechenbares Einkommen/ eigene Rente 929,43 - 803,88 Freibetrag bei der Witwenrente = 125,55 "drüber", davon 40 % = 50,22 DAS ist der Kürzungsbetrag für die Witwenrente, also 1045,75 Brutto-Witwenrente (habe 10,5 KV/PV-Beitrag draufgerechnet) - 50,22 = 995,53 brutto - 10,5 KV/PV (104,53) = 891 ausgezahlte Witwenrente Sofern Sie weiteres Einkommen erzielen/Mini-Job ...der liegt natürlich komplett auch über dem bereits ausgeschöpften Freibetrag, werden bei der Witwenrente weitere 180 EUR (40 % eben) abgezogen. Ggf., können Sie im Rahmen der 'Flexirente' dann im nächsten Jahr auf die Versicherungsfreiheit im Minijob sogar noch verzichten - trotz Altersvollrentenbezug - , dann wird dieses versicherungspflichtige Einkommen nur mit 60 % gerechnet und davon dann 40 % Abzug bei der Witwenrente. Kostet Sie beim Minijob zwar 16,65, dafür würden von der Witwenrente aber auch nur 108 EUR abgezogen ...ist zz. aber nur eine Vermutung von mir. Gruß w.
Isolde Schneideram 25.10.2016 | 19:32
Vielen Dank, nun sehe ich klarer Gruß I.Schneider
Ha-Joam 12.03.2017 | 08:04
Hallo, habe € 1000,-- eigene Rente und 450,-- Minijob. Soll Witwenrente erhalten. Heirat 2007. Wird der Minijob voll abgezogen? Mit wieviel Witwenrente kann ich rechnen. Keine weiteren Einnahmen MfG. Ha-Jo
Ha-Joam 12.03.2017 | 08:07
Konrad Schießlam 12.03.2017 | 09:39
1000 eigene Brutorente? minus 14% Abschlag 0140 ........ 0860 +450 Minijob ---------- 1310 anrechnungsfrei in West 30,45 mal 26,4fach 803,88 -803,88 ---------- 0506,12 mit 40% Anrechnungspflichtig Euro 202,45 ( 495- 202,45) 292,55 gek.Witwenrente. An den eigenen Renten ändert sich nichts. MfG.
Ullricham 12.03.2019 | 15:01
Ich bekomme eine Rente von ca 900€ und eine große Witwenrente,wie viel kann ich dazu verdienen.
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