Hallo User noname*w*,
wie User Besserwisser Ihnen geschrieben hat, werden Miteinnahmen in Ihrem Fall nicht als anrechenbares Einkommen bei Ihrer Witwenrente berücksichtigt, da für Sie das „alte“ Hinterbliebenenrecht gilt. Sie und Ihr verstorbener Ehemann sind vor dem 02.01.1962 geboren und Sie hatten vor dem 01.01.2002 geheiratet.
Bitte beachten Sie jedoch bei Mieteinnahmen den steuerlichen Aspekt.