Eine pauschale Beantwortung Ihrer Frage ist hier nicht möglich, da die Besteuerung von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Deshalb darf ich Sie an Ihr zuständiges Finanzamt verweisen.
So viel aber vorab: Vom Ihrem Bruttoeinkommen (wahrscheinlich Arbeitslohn) können Sie Ihre Werbungskosten abziehen (ggf. 920,- EUR Pauschale). Die Rente wird, je nach Rentenbeginn, entweder mit einem so genannten Ertragsanteil oder nach neuem Recht nach der so genannten „Kohortenbesteuerung“ besteuert. Hierzu gibt es noch einen Pauschbetrag. Außerdem werden Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen etc. abgezogen, um letztendlich das „zu versteuernde Einkommen“ zu ermitteln.