Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Witwenrente + Einkommen

von Schmetterling04.04.2007 | 11:38
1923 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich habe eine Frage: Eine Witwenrente würde betragen 900 Euro und das Einkommen sagen wir 2000 Euro (brutto). Wird beides zusammen dann versteuert also 2900,- Euro (abzüglich Krankenkasse, Rentenversicherung etc. ???) oder gibt es Freibeträge für die Witwenrente? Vielen Dank für die Antwort

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine pauschale Beantwortung Ihrer Frage ist hier nicht möglich, da die Besteuerung von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Deshalb darf ich Sie an Ihr zuständiges Finanzamt verweisen.

So viel aber vorab: Vom Ihrem Bruttoeinkommen (wahrscheinlich Arbeitslohn) können Sie Ihre Werbungskosten abziehen (ggf. 920,- EUR Pauschale). Die Rente wird, je nach Rentenbeginn, entweder mit einem so genannten Ertragsanteil oder nach neuem Recht nach der so genannten „Kohortenbesteuerung“ besteuert. Hierzu gibt es noch einen Pauschbetrag. Außerdem werden Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen etc. abgezogen, um letztendlich das „zu versteuernde Einkommen“ zu ermitteln.

1 Antworten

Schiko.am 04.04.2007 | 21:08
Es ist etwas schwierig auf ihre theoretischen wünsche einzugehen, sie wollen ja doch sicher auch erfahren was netto verbleibt bei an- genommen 900 monatlicher bruttorente. Bei rentenbeginn in 2007 würden zur versteuerung 54 % heran- gezogen somit 486 von 900 steuerpflichtig x 12 5.832. Dieser betrag mindert sich noch um 102 €.pauschbetrag für die rente. Natürlich wirken sich auf die bruttorente von 900/10800 entfallenden Beträge für kranken/pflegeversicherung entsprechend aus. Bei 24.000 jahresbrutto bleiben netto 15.628,05 übrig. Den steuer- pflichtigen anteil der rente von 5.730 zugerechnet verbleiben euro 18.509,11 übrig. Anders ausgedrückt der bruttorentenbetrag 10.800 fallen gesamtabzüge von 2.881,06 an. Bin sicher, beim finanzamt bekommen sie solche auskünfte nicht. Bei den beamten ist jetzt hochsaison für die bearbeitung von steuer- erklärungen . So ganz nebenbei, vom eigenen nettoeinkommen 690 anrechnungsfrei abgezogen , führen 40 % des verbleibenden betrages zur kürzung der angenommen 900 witwenrente. Mit österlichen Grüßen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026