Hallo Marion O,
die Pflegezeiten, für die die Pflegekasse Beiträge für Sie gezahlt hat, sind Beitragszeiten für Ihre Altersrente und machen somit einen Teil in Ihrer Altersrente aus.
Bei der Einkommensanrechnung wird das anzurechnende Einkommen (u.a. Ihre Altersrente), welches den Freibetrag überschreitet, nicht in voller Höhe angerechnet, sondern zu 40%.
"Rechnerisch" gesehen betrifft dies also auch den Anteil der Pflegezeiten in Ihrer Altersrente.
Eine gesetzliche Regelung, dass die Pflegezeiten in der Altersrente bei der Einkommensanrechnung unberücksichtigt bleiben sollen, gibt es nicht.
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