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Experten-Antwort

Witwenrente Einkommens-Anrechnung eigene Altersrente

von Marion O26.06.2023 | 14:15
415 Ansichten
3 Antworten
Hallo, bei meiner witwenrente wird eine Einkommens anrechnung in Höhe von ca 250,-- Euro (da eigene Altersrente höher als die von meinem Mann u.a. auch weg VA) berechnet ZVK natürlich auch anteilig., Meine AR wurde seit 2017 von der Pflegekasse mit Rentenbeiträge erhöht, da ich meinen Mann als ehrenamtliche Pflegeperson seit 2014 nach Schlaganfall u.a. zu Hause gepflegt habe, bis zum 08.11.2022. Mir ist es jetzt ein bisschen unverständlich, das die Pflegebeiträge der Krankenkasse nicht rausgerechnet werden, auf der einen Seite wird die Ehrenamtliche Pflege anerkannt, und auf dem anderen Wege bzw. der Witwenrente (altes Recht) wieder abgezogen. Habe an den Rentenvers.Träger im 2/2023 eine Anfrage gestellt aber noch keine Antwort erhalten. vielen dank im voraus für eine Antwort MO.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.06.2023 | 07:28

Hallo Marion O,

die Pflegezeiten, für die die Pflegekasse Beiträge für Sie gezahlt hat, sind Beitragszeiten für Ihre Altersrente und machen somit einen Teil in Ihrer Altersrente aus.

Bei der Einkommensanrechnung wird das anzurechnende Einkommen (u.a. Ihre Altersrente), welches den Freibetrag überschreitet, nicht in voller Höhe angerechnet, sondern zu 40%.

"Rechnerisch" gesehen betrifft dies also auch den Anteil der Pflegezeiten in Ihrer Altersrente.

Eine gesetzliche Regelung, dass die Pflegezeiten in der Altersrente bei der Einkommensanrechnung unberücksichtigt bleiben sollen, gibt es nicht.

2 Antworten

Berateram 26.06.2023 | 14:31
Es gibt keine gesetzliche Regelung die besagt, dass die eigene Rente erhöhende Pflegebeiträge nicht auf die Witwenrente angerechnet werden. Je höher die eigene Rente die Freibeträge übertrifft, desto mehr wird Witwenrente gekürzt.
Atalanteam 27.06.2023 | 07:34
Hallo, möglicherweise finden Sie hier Antworten https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei… Sie haben ja die Pflegeleistung (über die Höhe kann man schreiten, sicherlich in Form der dafür angerechneten Entgeltpunkte zu niedrig im Vergleich zu den Entgeltpunkten, die man für Kindererziehung bekommt ) für Ihre Rente angerechnet bekommen. Tatsache ist aber, dass Ihre eigene Altersrente, wenn über dem gültigen Freibetrag in der Hinterbliebenenrente, gekürzt wird. Die kann man als ungerecht empfinden aber die Hinterbliebenenrente ist ja keine eigene Rente sondern abgeleitet. Und laut dem Betrag, den Sie nennen, wird der Anteil der geleisteten Beiträge der Pflegekasse von 2017 bis 2022 nicht die eigene Rente so erhöht haben, sondern Sie haben (glücklicherweise) selbst eine in der Höhe vernünftige Altersrente.
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