Hallo Christine,
Einkommensänderungen sind vom Zeitpunkt der nächsten Rentenanpassung an zu berücksichtigen indem man das im Durchschnitt erzielte monatliche Erwerbseinkommen des letzten Kalenderjahres zugrundelegt.
Es erfolgt ein Vergleich mit dem lfd. Einkommen vom Anpassungsmonat (i.d.R. Juli eines Jahres). Das niedrigere Einkommen wird bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt.
Das hieße, wenn Sie ab 01.07.2010 wieder ein geringeres Einkommen hätten als das durchschnittliche Einkommen aus dem Jahr 2009, so würde nur das geringere Einkommen berücksichtigt. Dies erfolgt unabhängig von der Einkommenshöhe im ersten Halbjahr 2010. Es ist nur erforderlich, dass das laufende Einkommen in mindestens drei aufeinander folgenden Monaten im Durchschnitt geringer ist, als das zuletzt berücksichtigte Einkommen.
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