Hallo Rechtsunsicherheit,
Zu Ihrem Problem mit der Einkommensanrechnung auf die Witwenrente und der Rückwirkung durch Zinsauszahlungen möchten wir Ihnen folgendes mitteilen.
Nach § 48 des zehnten Sozialgesetzbuches (SGBX ) können Verwaltungsakte mit Wirkung auf frühere Zeiträume aufgehoben oder geändert werden, wenn sich die Verhältnisse ändern-hier also die Einkünfte aus Zinserträgen.
Allerdings steht bei Ihnen scheinbar die Frage im Raum, ob stattdessen § 18 des vierten Sozialgesetzbuches (SGBIV) zur Anwendung kommt, der eine Anpassung des Einkommens mit einer Verringerung ( zum Beispiel 10 % weniger) ab dem 01.07. des Folgejahres vorsieht.
Wichtig ist, dass unterschiedliche Einkommensarten ( zum Beispiel Arbeitslohn, Kapitalerträge) getrennt geprüft und ihre Einkommensanrechnung jeweils individuell beurteilt werden müssen. Es ist tatsächlich üblich, dass der Rentenversicherungsträger die Zinserträge zum Zeitpunkt ihres Zuflusses ( hier ab 01.01.2024 ) berücksichtigt, ohne eine 10% -ige Anpassung ab Juli 2025 vorzunehmen.
Wenn Ihnen in der Anhörung oder im Bescheid die Begründung für diese Vorgehensweise fehlt und Ihnen Auskünfte möglicherweise nicht weiterhelfen, haben Sie auch die Möglichkeit, sich zum Beispiel an einen Sozialverband wie den Sozialverband VdK Deutschland e.V.(VdK) oder den Sozialverband Deutschland (SoVD) zu wenden oder sich durch einen Fachanwalt für Sozialrecht beraten zu lassen.
Diese können Sie auch rechtlich begleiten, um ein Klageverfahren zu vermeiden.
Hier noch die Kontaktdaten der Sozialverbände :
Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
Stralauer Straße 63
10179 Berlin
Telefon : 030-72 62 22-0
E-Mail: kontakt@sovd.de
Web.: www.sovd.de
Sozialverband VdK Deutschland e.V.:
Brienner Straße 11
80333 München
Telefon : 089 211 27-0
E-Mail: kontakt@vdk.de
Web: www.vdk.de
Diese Verbände bieten umfangreiche sozialrechtliche Beratung und Unterstützung beim Umgang mit Renten-und Sozialfragen an.
Beide Sozialverbände unterhalten auch bundesweit Regionalstellen, die für den Kundenverkehr geöffnet sind. Diese können Sie, je nach Bedarf, auf den Websites der Verbände abrufen.
Mit diesen Ausführungen hoffen wir Ihnen, hier erst einmal weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Sie stellen eine derart individuell Frage in einem anonymen Forum, obwohl Sie schon in einer Auskunfts- und Beratungsstelle waren? Was stimmt mit Ihnen nicht, dass Sie hier, ohne Einsicht in Ihre Unterlagen, eine zielführende Antwort erwarten?🤦♂️
Was stimmt mit Ihnen nicht, dass Sie als pöbelnder Mob andere runtermachen
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