Hallo Sabrina,
die große Witwenrente wird u.A. nur dann gezahlt, wenn ein unter 18 Jahre altes Kind erzogen wird. Zwar führt eine Ausbildung zur Weiterzahlung der Waisenrente, allerdings besteht diese Regelung nicht für Witwenrenten.
Das führt dazu, dass Ihre Witwenrente sehr wahrscheinlich ab der Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes, also ab November wegfallen wird.
Die letzte Rentenzahlung wird demnach zum 31.10. erfolgen.
Allerdings kann der Witwenrentenanspruch mit Vollendung eines bestimmten Lebensalters wiederaufleben. Je nach Sterbedatum liegt dieses Lebensalter zwischen Ihrem 45. und dem 47. Geburtstag. Das "Wiederaufleben" muss in jedem Fall durch Sie beantragt werden. Daher empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen um zu erfahren, wann dieses Lebensalter von Ihnen erreicht wird und ggf. einen Termin zur Weiterbeantragung zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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