Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Witwenrente falsch berechnet

von Maria22.01.2008 | 18:02
2218 Ansichten
6 Antworten
Mein Vater ist 1999 verstorben und meine Mutter hat Witwenrente bekommen. Nachdem mein Vater die letzten 20 Jahre seiner Berufstätigkeit Beamter war, erhielt meine Mutter dann auch eine Witwenpension. Nun hat sich herausgestellt, dass die Rentenversicherungsstelle seit 1999 versehentlich diese Witwenpension als eine eigene Pension meiner Mutter angesehen hat. Letztes Jahr hat man diesen Fehler bemerkt und nun erhält die Mutter die ungekürzte Witwenrente. Allerdings erst ab 1.1.2003. Bei meinem Anruf in Berlin hat man mir erklärt, dass das gesetzlich so festgelegt ist. Mehr als 4 Jahre zurück gibt es nichts, auch wenn der Fehler eindeutig bei der Rentenstelle liegt. Ist das richtig, ich kann das fast nicht glauben?

6 Antworten

Heinzam 22.01.2008 | 18:37
Da kann ich nur sagen: Pech gehabt. Sozialleistungen werden nur für maximal vier Kalenderjahre rückwirkend erbracht. Beim wem der Fehler für die anfangs falsche Rentenhöhe liegt, ist dabei unerheblich. Die gesetzliche Vorschrift ist § 44 Absatz 4 SGB X.
Antoniusam 22.01.2008 | 19:07
Behördenmitarbeiter dürfen auch mal Fehler machen ! Vielleicht hätte man auch mal den Witwenrentenbescheid auf Plausibilität überprüfen sollen ? Darin wird nämlich peinlichst genau erläutert, wie sich der Rentenbetrag zusammensetzt. Hinterher ist das Gejammere immer groß ! MfG
---am 22.01.2008 | 20:33
Hallo, das ist leider so richtig. Sehe es mal anders rum, wenn es ein Fehler zu Gunsten deiner Mutter gewesen wäre, hättest du dich dann auch beschwert, wenn man es nur 4 Jahre rückwirkend zurück verlangt hätte? Eher nicht. So ist es aber auch bei Fehlern zu Gunsten des Versicherten. Außerdem, hat jeder Mensch auch eine gewisse Eigenverantwortung. Zugegeben, den Bescheid zu lesen ist nicht einfach, muss man auch nicht, man kann in die nächste Beratungsstelle gehen und sich kostenlos informieren. Ich sage, nicht umsonst gibt es so viele Beratungsstellen. Alles Gute.
Mariaam 22.01.2008 | 21:10
Vielen Dank für die Antworten. Natürlich haben wir uns damals den Bescheid angesehen und auch gelesen, dass die "Pension" angerechnet wird. Den feinen Unterschied zwischen "Pension " und "Hinterbliebenenversorgungsbezüge" haben wir jedoch nicht bemerkt bzw. nicht gewusst, zumal beim Vater auch ein Teil der Pension angerechnet worden war. Wir haben uns darauf verlassen, dass die Behörde das schon richtig macht, zumal die von Anfang an mit der Versorgungsstelle Kontakt hatte und jedes Jahr von dort eine Änderungsmitteilung erhalten hat. Ich meine, denen hätte das dann doch als Fachleute früher auffallen müssen.
Rosannaam 23.01.2008 | 09:16
Es kann nicht stimmen, "dass beim Vater ein Teil der Pension auf seine Rente angerechnet wurde". Es ist nämlich UMGEKEHRT! Die Rente aus der RV wird bei der Pension angerechnet. Also, es tut mir zwar leid für Sie, aber das hätte man wirklich erkennen können/müssen oder - wenn es unklar war - beim RV-Träger nachfragen sollen. MfG Rosanna
maureram 23.01.2008 | 12:31
sie hat es ja gut überlebt.... maurer
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026