Hallo Hr. Kuehn,
bezüglich der Anspruchsvoraussetzungen für eine Witwenrente gelten keine Besonderheiten. Die Witwenrente wird grundsätzlich auch in das Ausland überwiesen.
Was soll das denn sein?
https://www.mainpost.de/im-fokus/rente/rente-witwenrente-abschaffen-17-10-23-art-11182658
Lustig, diese Tante! Von wegen für nichts eingezahlt, der Verstorbene, der nun keine Rente mehr bekommt, schon. Es ist immer wieder bezeichnend, wie sich so Anreize für längeres Arbeiten ergeben sollen, die dummerweise nicht freiwillig sind, sondern indem man einfach Leistungen abschaffen. Ergo ist es kein Anreiz, sondern Zwang. Wer will kann wegen mir bis 100 arbeiten, aber f r e i w i l l I g!!!
https://www.mainpost.de/im-fokus/rente/rente-witwenrente-abschaffen-17-10-23-art-11182658
Expatriats? Da will sich einer aber schlauer geben als er tatsächlich ist, oder warum schreiben Sie nicht „im Ausland“ lebend?
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