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Experten-Antwort

Witwenrente: Freibetrag Einkommen + Änderung Steuerfreibetrag

von Marina03.07.2018 | 08:32
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Bei der jährl. Rentenanpassung wird auch der Einkommens-Freibetrag erhöht, der bei der Anrechnung v. eigenem Einkommen bei der Witwenrente berücksichtigt wird. Der Besteuerungsanteil Rentenbeginn in 2014 betragt 68%, steuerfrei 32%. Der vom Finanzamt daraus ermittelte Rentenfreibetrag in der ESt-Erklärung 2015 gilt normalerweise ein Leben lang. Die DRV berechnet aber jährlich die Witwenrente neu, weil sich aufgr. des höheren Einkommensfreibetrags - aktuell 845,50 € - eine geänderte Anrechnung des eigenen Einkommens ergibt. Frage: ist es richtig, daß das Finanzamt aufgr. der geänderten Höhe Witwenrente (bitte nicht verwechseln mit der regulären Rentenanpassung per 1.7.) den steuerfreien Anteil = Rentenfreibetrag, jedes Mal neu ermittelt? Ändert sich hier der Rentenfreibetrag also doch?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Besteuerung von Hinterbliebenenrenten, die einer Versichertenrente folgen, hängt vom Rentenbeginn der Versichertenrente des Verstorbenen ab. Wenn eine Hinterbliebenenrente ohne vorhergehende Versichertenrente gezahlt wird, ist der tatsächliche Rentenbeginn maßgebend. Weil bei Witwen und Witwerrenten zusätzliches Einkommen angerechnet wird, kann es bei Hinterbliebenenrenten zu abweichenden Werten kommen.

Beispiel:

Fritz K. erhielt seit 2006 eine Altersrente. Sein individueller Freibetrag betrug damit 48 Prozent seiner Jahresbruttorente 2007. Er starb im Jahr 2013 und seine Frau Luisa erhält eine Witwenrente. Ihr Freibetrag beträgt seit dem Jahr 2014 48 Prozent der Witwenrente des Jahres 2014.

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3 Antworten

Fortitude oneam 03.07.2018 | 09:25
Hallo Marina, eigentlich richtet sich Ihre Frage an das Finanzamt. Ich kann nur sagen: Der Freibetrag bleibt lebenslang gleich. Der ermittelte steuerfreie Betrag der Rente (in Euro, nicht als Prozentsatz) bleibt für die Zukunft dann jedoch immer gleich. Der steuerpflichtige Teil der Rente steigt hingegen durch die jährlichen Rentenerhöhungen von Jahr zu Jahr. So ist es auch möglich, dass man bei Rentenbeginn mit der Rente noch steuerfrei war, durch die Rentenerhöhungen dann über die steuerfreie Grenze rutscht. Das kann auch erst nach einigen Jahren der Fall sein. Beispiel: Der jeweilige Steuersatz von 50 bis aktuell (2016) 72 Prozent gilt also lebenslang für sämtliche Renten. Sind also 72 Prozent der Rente steuerpflichtig, so bleiben die restlichen 28 Prozent steuerfrei, und zwar ebenfalls lebenslang. Von 1000 Euro Altersrente werden 720 Euro besteuert, 280 Euro bleiben steuerfrei. Dieser Freibetrag von 280 Euro bleibt und erhöht sich auch dann nicht, wenn es Rentenerhöhungen gegeben hat. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
KPJMKam 03.07.2018 | 11:27
Hallo. Wenn sich die Rentenhöhe wegen Einkommensanrechnung ändert wird der Freibetrag auch im Verhältnis angepasst.
Steueram 03.07.2018 | 12:35
Und wieder eine steuerrechtliche Frage, die man einem Steuerberater oder einem Lonsteuerhilfeverein bzw. dem Finanzamt stellen sollte. Dies ist ein Rentenforum und nicht der richtige Weg um qualifizierte steuerrechtliche Fragen beantworten zu lassen, was die bisherigen Antworten auch eindeutig bestätigen.
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