Hallo, Gerhard2412,
auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit hat Ihre Ehefrau nach Ihrem Tod einen Anspruch auf Witwenrente, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. keine erneute Eheschließung). Die Rente kann auch auf ein Konto im Ausland überwiesen werden.
Viele Grüße