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Experten-Antwort

Witwenrente Geschieden

von Tamara02.02.2023 | 21:29
2017 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, mein Papa ist 2016 verstorben und meine Mama hat erst jetzt von der Witwenrente erfahren, dass diese auch für Geschiedene gilt. Beide Elternteile haben nie mehr wieder geheiratet. Kann der Antrag auf Witwenrente noch gestellt werden? Ausserdem wissen wir die Rentenversicherungsnummer nicht. Gibt es hier eine Chance auf Erfolg? Viele Grüße Tamara

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tamara,

grundsätzlich besteht nach einer Scheidung kein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.

Trotz Scheidung kann aber eine Hinterbliebenenrente gezahlt werden, wenn

- die Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde

- der/die Überlebende nach der Ehescheidung zu Lebzeiten des früheren Ehepartners oder der früheren Ehepartnerin nicht wieder geheiratet hat

- der/die Überlebende im letzten Jahr vor dem Tod des früheren Ehepartners oder der früheren Ehepartnerin von ihm oder ihr Unterhalt erhalten hat oder einen Anspruch darauf hatte und

- der frühere Ehepartner oder die frühere Ehepartnerin bis zu seinem oder ihrem Tod die Mindestversicherungszeit (Wartezeit genannt) von fünf Jahren erfüllt hat oder beispielsweise durch einen Arbeitsunfall ums Leben gekommen ist oder bereits eine Rente bezogen hat.

Eine weitere Möglichkeit der Rentenzahlung ist die sogenannte Erziehungsrente.

Diese wird gezahlt, wenn

- die Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden, für nichtig erklärt oder aufgehoben worden ist

- der geschiedene Ehepartner verstorben ist,

- der/die Überlebende unverheiratet geblieben und keine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen ist und

- der/die Überlebende ein eigenes oder ein Kind des früheren Ehepartners (auch Stief- und Pflegekind, Enkel oder Geschwister), das noch keine 18 Jahre alt ist, erzieht. Das Gleiche gilt für ein behindertes eigenes Kind oder Kind des früheren Ehepartners, unabhängig vom Alter des Kindes.

Sind die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf eine Rente wegen Todes.

Um ganz sicher zu sein, kann Ihre Mutter aber gerne in einem persönlichen Beratungstermin (zu buchen unter 0800 1000 4800) die Voraussetzungen prüfen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Mikeam 02.02.2023 | 21:40
Nein, Geschiedene kriegen keine Witwenrente.
KSCam 02.02.2023 | 21:54
Wann war die Scheidung? Wenn das nach 1977 war, wurde der Versorgungsausgleich gemacht und dann gibts keine Witwenrente.
Moniam 02.02.2023 | 23:32
Und wenn man nach 1977 geschieden wurde und es wurde kein Versorgungsausgleich gemacht. weil man das ausgeschlossen hat?
Larezam 03.02.2023 | 05:43
Dann hat man (trotzdem) Pech gehabt. Seit der Versorgungsausgleich zumindest möglich war (1977) gibt es keine Witwenrente (mehr) an geschiedene. Gilt sogar für Ex-DDR-Bürger, obwohl es dort keinen Versorgungsausgleich gab. Und für alle anderen Länder sowieso. Ferner sind auch die Hürden bei vor 1977 Geschiedenen sehr hoch (Stichwort Unterhalt zum Zeitpunkt des Todes).
Hobbyexperteam 03.02.2023 | 07:32
Es gibt bei Erziehung eines minderjährigen Kindes unter 18 Jahren allerdings die Möglichkeit der Erziehungsrente. Sofern eine solche Konstellation vorliegt, sollte sich die Mama mal in einer Beratungsstelle in Verbindung setzen.
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