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Experten-Antwort

Witwenrente Heimat Rückkehrerin

von Philippines26.08.2013 | 11:34
1126 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, ich frage für eine Bekannte. Sie hat die Philippinische Staatsbürgerschaft mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Sie will dauerhaft in ihre Heimat zurückkehren. Sie erhält in Deutschland eine Witwenrente. Ihr deutscher Mann hatte seine Rentenanspruch nur in West-Deutschland erworben. Ich habe jetzt total unterschiedliche Informationen erhalten. Die einen behaupten, ihr würde die Witwenrente um 30% gekürzt werden, wenn sie zurückkehrt. Wieder andere behaupten, da es sich um eine Witwenrente von einem deutschen, die in Deutschland erworben wurde handelt, bekäme sie keinerlei Abzüge. Was stimmt jetzt ?????

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es erfolgt keine Kürzung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

B2am 26.08.2013 | 11:47
Die Witwenrente aus der Versicherung des verstorbenen deutschen Ehegattenwird nicht gekürzt, siehe § 116 Abs. 3 S. 2 SGB VI. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__113.html (3) Die persönlichen Entgeltpunkte von Berechtigten, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehörige eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehörige der Schweiz sind, werden zu 70 vom Hundert berücksichtigt. Satz 1 gilt nicht bei Hinterbliebenenrenten, wenn der verstorbene Versicherte Angehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehöriger eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehöriger der Schweiz war.
Sonneam 26.08.2013 | 14:04
@B2: Sie meinen § 113. Nicht § 116.
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