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Witwenrente+Hinzuverdienst

von Nicole M.08.08.2007 | 09:28
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2 Antworten

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Hallo, ich beziehe eine Witwenrente und für meine 5jährige Tochter Halbwaisenrente. Ausserdem erhalte ich Leistungen zur Sicherung unseres Lebensunterhaltes. Ich würde gerne ein paar Stunden arbeiten gehen. Wieviel darf ich maximal hinzuverdienen, ohne dass mir etwas gekürzt wird, bzw. wie hoch sind die Freibeträge ?? Werden Rente und Leistungen zur Sicherung...zusammengezählt ??

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Pauschalabzug von 40 % des Bruttoeinkommens betrifft z. B. versicherungspflichtige Beschäftigungen. Bei geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigungen ist kein Pauschalabzug vorzunehmen.

Auch ein geringfügiges Überschreiten des maßgeblichen Freibetrages führt zu einem (teilweisen) Ruhen der Witwenrente.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sind kein Einkommen gem. § 97 Sozialgesetzbuch VI in Bezug auf die Witwenrente.

Mögliche Auswirkungen einer Beschäftigungsaufnahme auf die Höhe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes können von hier nicht beurteilt werden.

Sonstige evtl. anzurechnenden Einkommensarten sind in Ihrem Rentenbescheid aufgeführt.

1 Antworten

Useram 08.08.2007 | 09:42
Vom maßgeblichen Bruttoeinkommen aus einer Beschäftigung werden zuerst 40% abgezogen, um ein fiktives Nettoeinkommen zu ermitteln. Von diesen verbleibenden 60% wird dann der Freibetrag abgezogen. Dieser beträgt grundsätzlich das 26,4 fache des aktuellen Rentenwerts (26,27). Das wären 693, 53 €. Da Sie aber noch Ihre Tochter erziehen und diese Anspruch auf Waisrente hat, erhöht sich der Freibetrag um das 5,6 fache des aktuellen Rentenwerts nochmals. Somit entsteht ein Freibetrag von 840,64€ (wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe ;-) ). D.h. von dem vorher errechneten fiktiven Nettoeinkommen wird dieser Freibetrag abgezogen. Von dem übrig gebliebenen Einkommen werden dann nur 40% auf Ihre Witwenrente angerechnet. Wenn Sie also unter dem Freibetrag verdienen bzw. nur knapp darüber, sollte keine Anrechnung stattfinden. So, ich hoffe das passt :-)
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