Hallo Evergreen,
soweit Ihre Bekannte nur vorübergehend ins Ausland umzieht, wird ihre Hinterbliebenenrente unverändert weitergezahlt. Verlegt sie jedoch ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, kann sich dies auf die Witwenrente auswirken. Besonders in folgenden Fällen kann es zu Einschränkungen bei der Rentenzahlung kommen:
- Die Rente wird in vermindertem Umfang gezahlt, wenn die Rentenberechtigte weder Deutsche, Angehörige eines EU-Mitgliedsstaates, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz noch Angehöriger eines Abkommensstaates (z.B. Türkei, Kroatien, USA) ist (Ausnahme: Umzug in einen EU-Mitgliedsstaat).
- Die Rente wird ebenfalls nicht mehr in vollem Umfag gezahlt, wenn diese auch auf Zeiten nach dem Fremdrentengesetz beruht.
Im Zweifel ist Ihrer Bekannten auf jedem Fall zu raten, sich vor einem Umzug ins Ausland von ihrem Rentenversicherungsträger beraten zu lassen.