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Witwenrente im Ausland

von Evergreen23.07.2007 | 13:26
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Ich frage für eine Bekannte (50) die vor kurzem Witwerin geworden ist. Sie möchte zukünftig halbjährig in Asien wohnen und das andere halbe Jahr in Deutschland. Ist das möglich oder muß sie Angst haben dass ihr etwas von der Witwenrente gekürzt wird ? Hat sie sonst etwas zu beachten ? Danke für Ihre Antwort !

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

4
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Evergreen,

soweit Ihre Bekannte nur vorübergehend ins Ausland umzieht, wird ihre Hinterbliebenenrente unverändert weitergezahlt. Verlegt sie jedoch ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, kann sich dies auf die Witwenrente auswirken. Besonders in folgenden Fällen kann es zu Einschränkungen bei der Rentenzahlung kommen:

- Die Rente wird in vermindertem Umfang gezahlt, wenn die Rentenberechtigte weder Deutsche, Angehörige eines EU-Mitgliedsstaates, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz noch Angehöriger eines Abkommensstaates (z.B. Türkei, Kroatien, USA) ist (Ausnahme: Umzug in einen EU-Mitgliedsstaat).

- Die Rente wird ebenfalls nicht mehr in vollem Umfag gezahlt, wenn diese auch auf Zeiten nach dem Fremdrentengesetz beruht.

Im Zweifel ist Ihrer Bekannten auf jedem Fall zu raten, sich vor einem Umzug ins Ausland von ihrem Rentenversicherungsträger beraten zu lassen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wie gesagt: Ein vorübergehender Auslandsaufenthalt stellt grundsätzlich kein Problem dar.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Wenn sich die Witwe nicht aufgrund ihres Gesundheitszustandes für berufs- oder erwerbsunfähig hält, kommt bei einem Alter von 36 Jahren nur eine kleine Witwenrente in Betracht.

Da die Berechtigte in Kanada wohnt, findet das deutsch-kanadische Sozialversicherungsabkommen Anwendung. Ich empfehle daher, dass der Rentenantrag über den kanadischen Sozialversicherungsträger gestellt wird. Dieser leitet dann das Rentenverfahren beim zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger ein. Für dieses Abkommen ist im Bereich der Regionalträger die Deutsche Rentenversicherung Nord in Hamburg zuständig, ansonsten die Deutsche Rentenversicherung Bund oder Knappschaft-Bahn-See.

Zuständige Verbindungsstellen zu Deutschland sind in Kanada

International Operations

Service Canada

Human Resources and Soc Dev Canada

OTTAWA ON K1A 0L4

und in der Provinz Québec

Regie des Rentes du Quebec

Case postale 5200

QUEBEC G1K 7S9

Die Witwe sollte sich für die Rentenantragstellung an diesen Träger wenden.

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Da Polen seit 01.05.2004 zur EU gehört, wirken sich auch hier die EWG Normen aus. Ihr Mann brauch nur seinem polnischen Rentenversicherungsträger die neue Adresse und die neue Kontonummer mitteilen.

7 Antworten

Evergreenam 23.07.2007 | 18:31
Hallo Experte, nein, sie will nicht umziehen. Ihr Wohnsitz bleibt immer in Deutschland. Nur wird sie das halbe Jahr in Asien überwintern und kommt dann wieder für die Sommerzeit nach Deutschland. Also ist das, wenn ich es richtig verstanden habe in dem Rhitmus problemlos zu machen ?
Dunnviam 27.07.2007 | 00:51
Mein Bruder ist mit 76 gestorben, seine Frau ist 36 Cubanerin, beide leben(lebte) in Canada. Welches Antragformular auf Witwenrente muss ich fuer sie ausfuellen. (Grosse oder kleine Witwenrente?)Kinder sind keine. Dankeschoen im Voraus fuer die Hilfe.
Pandaam 05.08.2007 | 07:51
Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde in Kürze einen Mann heiraten der z.Zt. in Polen lebt und dort eine Altersrente bezieht. Nach der Heirat wird er mit mir in Deutschland leben und sein Wohnsitz in Polen hier verlegen. Wie wird es dann mit seiner Rente. Kann man dann die Rente in Deutschland beantragen? Welche Nachteile werden dadurch entstehen? Oder wird er weiter seine Rente in Polen beziehen? Für die Antwort bedanke ich mich herzlich. Mit freundlichen Panda
?-?am 05.08.2007 | 16:00
Ich bin dafür dass wir für alle Pol.... und den Rest der Welt die Rente zahlen. Wir habens ja
Pandaam 06.08.2007 | 13:08
Lieber Unbekannter ?? Ich gehe davon aus, dass Sie die Frage völlig falsch verstanden haben sonnst würden Sie die Antwort nicht so interpretieren. Sie brauchen keine Angst zu haben dass die Rente für den Mann aus deutscher Rentenkasse bezahlt werden muss. Er kriegt seine Rente schon in Polen und deshalb muss es auch möglich sein, dass er seine Rente auch weiter beziehen kann auch nach dem Umzug aus Polen, natürlich aus der polnischen Rentenkasse. Also solche Antwort sollten Sie sich vorher gut überlegen um nicht so ausländerfeindlich zu reagieren. Siehe unter Umgangsformen
Capoam 20.08.2007 | 20:24
Guten Abend! Sofern Ihr Mann poln. Staatsanghöriger ist,müsste er lediglich die Transferierung der polnischen Rente nach Deutschland bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg beantragen. Der Rentenversicherungsträger klärt den gewöhnlichen Aufenthalt und die Zahlungsmodalitäten und setzt anschließend den poln. Träger darüber in Kenntnis. Der poln. Träger wird dann die polnische Rente nach Deutschland zahlen. Nachteile: Nun ja, zu erwähnen sind hier insbesondere die monatlichen Kursschwankungen als auch die polnischen Steuern die für Auslandsrenten vom polnischen Fiskus erhoben werden. Gruß Capo
Bayrosam 24.01.2008 | 12:12
İch habe eine folgende frage . Meine Mutter hat sich ihre Rente aus Deutschland ausbezahlen lassen und bezieht nun eine Witwenrente durch meinen Vater ,der in Deutschland gearbeitet hat ..Meine Mutter lebt nun in der Türkei ,ich habe bei den Türkischen Behörden nachgefragt ob sie auch eine Witven rente aus der Türkei beziehen könnte ,sie meinten ja ..Nur müsste ich die Versicherungsanleihen oder besser gesagt die Pramien von meinem Vater der in Deutschland gearbeitet hat hier her in die türkei beantragen lassen ...Und die anfallenden Arbeitszeiten von 1800 tagen selbst bezahlen ...und dann würde sie auch aus der Türkei eine Witvenrente bekommen ..nun meine Frage ... Wenn ich die Pramien von meinem Vater hier her in die Türkei beantrage ...beeinflusst das die Witwenrente meiner Mutter ...Also würden irgendwelche finanziele kürzungen der Rente dadürch entstehen .oder würden die Deutschen behörden ihre Witwenrente aus Deutschland ganz weg streichen ... vielen herzlichen dank für ihre mühe ... Ps ..die derzeitige versicherung meiner Mutter ist die Knappschaft-Bahn-See
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