Hallo,
grundsätzlich werden Witwen- und Halbwaisenrenten auch ins Ausland gezahlt. Allerdings erhalten Ausländer, die nicht durch die EG-Verordnungen oder ein Sozialversicherungsabkommen einem Deutschen gleichgestellt sind nur 70 Prozent ins Ausland gezahlt.
Wir empfehlen Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.