Hallo Petra,
vorab zunächst mal aufrichtige Anteil zum Trauerfall.
Jetzt zur Rentenantragstellung aus dem Ausland.
Erstmal zum Vorschuß:
Ein Rentenvorschuß (auch bekannt als sog Sterbevierteljahr) wird nur gezahlt, wenn die Hinterbliebene im Inhalt wohnhaft ist. Also kein Vorschuß bei Auslandswohnsitz.
Zur Rentenantragstellung folgende Hilfen:
a) Die Botschaft in Sofia wurde bereits erwähnt
b) Lassen Sie sich die passenden Antragsunterlagen vom deutschen Rententräger via Post zusenden (Telefon: 0800/1000 4800). Allerdings sind Sie dann mit den Antragspapieren wieder alleine.
c) Die Antragspapiere finden Sie auch im online Angebot der Deutschen Rentenversicherung. Standardisiert sind folgende Antragsformulare erforderlich:
- Witwenrente: R500/R660/R810 (sowie weitere Formulare in Abhängigikeit des Rentenkontos des Verstorbenen und in Abhängig der Einkünfte des überlebenden Ehegatten)
- Waisenrente minderjähriges Kind wird über den R500 mit beantragt. Zusätzlich sind für die Waisenrente die Formulare R610/R810 notwendig.
d) Vielleicht kann es für Sie auch interessant und praktikabel sein, Angehörige in Deutschland zu bevollmächtigen Ihre Hinterbliebenangelegenheit für Sie zu übernehmen.
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