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Experten-Antwort

Witwenrente im EU Ausland beantragen.

von Petra13.10.2013 | 11:54
4330 Ansichten
3 Antworten
Am 01.10.2013 ist mein Mann verstorben im EU Ausland (Bulgarien) wir sind Beide Deutsche. Leben aber in Bulgarien. Es ist mein minderjähriges Stiefkind vorhanden. Ich habe die Anträge nun angesehen und verstehe nicht, warum da Erwerbsminderungsrente steht. Ich will doch die Witwenrente und Halbwaisenrente beantragen und nicht für mich eine Erwerbsminderungsrente. Ich bin 48 Jahre und arbeite nicht. Verheiratet waren wir über 9 Jahre. Ich bin etwas überfordert mit diesen Anträgen, da ich nicht weiß wie ich und was ich davon tatsächlich ausfüllen muss. Belege sind keine da, aber vor ein paar Jahren wurde bei der Rentenkasse die Rente meines Mannes ausgerechnet. Es müsste doch dann reichen, wenn man diese Unterlagen beifügt, falls ich diese finde. Oder reicht nicht die Rentennummer von Ihm einfach aus? Er hatte nur in Deutschland Gearbeitet und verstarb mit 58 Jahren. Ich möchte die große Witwenrente beantragen. Welche Formulare brauche ich Kann ich auch für das EU Ausland den Antrag auf diese 3 Monate Vorschusszahlung stellen? Ich sah gerade, dass auf den Antrag steht man muss für ein Eilverfahren für den Vorschussantrag im Inland leben? Stimmt das? Danke für jeden sinnvollen Ratschlag und Hilfe. Am meisten muss ich wissen, welche der vielen Formulare denn nun tatsächlich auszufüllen sind.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.10.2013 | 11:44

Hallo Petra,

vorab zunächst mal aufrichtige Anteil zum Trauerfall.

Jetzt zur Rentenantragstellung aus dem Ausland.

Erstmal zum Vorschuß:

Ein Rentenvorschuß (auch bekannt als sog Sterbevierteljahr) wird nur gezahlt, wenn die Hinterbliebene im Inhalt wohnhaft ist. Also kein Vorschuß bei Auslandswohnsitz.

Zur Rentenantragstellung folgende Hilfen:

a) Die Botschaft in Sofia wurde bereits erwähnt

b) Lassen Sie sich die passenden Antragsunterlagen vom deutschen Rententräger via Post zusenden (Telefon: 0800/1000 4800). Allerdings sind Sie dann mit den Antragspapieren wieder alleine.

c) Die Antragspapiere finden Sie auch im online Angebot der Deutschen Rentenversicherung. Standardisiert sind folgende Antragsformulare erforderlich:

- Witwenrente: R500/R660/R810 (sowie weitere Formulare in Abhängigikeit des Rentenkontos des Verstorbenen und in Abhängig der Einkünfte des überlebenden Ehegatten)

- Waisenrente minderjähriges Kind wird über den R500 mit beantragt. Zusätzlich sind für die Waisenrente die Formulare R610/R810 notwendig.

d) Vielleicht kann es für Sie auch interessant und praktikabel sein, Angehörige in Deutschland zu bevollmächtigen Ihre Hinterbliebenangelegenheit für Sie zu übernehmen.

2 Antworten

Nina2am 13.10.2013 | 12:24
Da Ihr Mann noch nicht in Altersrente war, werden Hinterbliebenenrenten nach der Erwerbsminderungsrente berechnet, die er ggf. zum Zeitpunkt seines Todes bekommen hätte, das ist also schon richtig.
-/-am 13.10.2013 | 14:07
Wenn Sie in der Nähe von Sofia wohnen, bietet es sich an Antrag über Botschaft zu stellen. Terminvereinbarung nicht vergessen. Eventuell kann auch bulgarische Rentenversicherung beim Antrag helfen. Wurden Beiträge nur in Deutschland oder auch in Bulgarien gezahlt? Sterbevierteljahr kann nur beantragt werden, wenn der Verstorbene bereits eine eigene Rente bezogen hat.
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