Hallo Nang,
grundsätzlich kann eine Hinterbliebenenerente (Witwenrente) der Deutschen Rentenversicherung auch ins Ausland gezahlt werden.
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union, nach Island, Norwegen, Liechtenstein oder die Schweiz, erhalten Sie regelmäßig auch weiterhin die volle Deutsche Rente.
Halten Sie sich dauerhaft außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und von Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz auf, kann Ihre Rente gegebenenfalls nicht mehr in vollem Umfang gezahlt werden, wenn Sie auch auf Versicherungszeiten nach dem Fremdrentengesetz beruht.
Wenden Sie sich am Besten direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger, damit er Ihnen mitteilen kann, ob sich in Ihrem konkreten Einzelfall Einschränkungen für Sie ergeben.
Ihren Verzug ins Ausland oder die Änderung Ihrer Kontoverbindung teilen Sie bitte rechtzeitig dem Renten Service der Deutschen Post AG mit.