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Experten-Antwort

Witwenrente - jährliche Überprüfung von relevanten Einkünften?

von Bielz29.04.2020 | 19:27
1354 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich beantrage gerade die große Witwenrente. Ich habe eine eigene Rente sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung; der Freibetrag wird überschritten. Diese Einkünfte sind in der Höhe von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Der Steuerbescheid vom Vorjahr wird voraussichtlich erst Ende des Jahres erteilt, weil steuerrelevante Unterlagen erst im Herbst vorliegen. Eine Prognose für 2020 ist (auch aufgrund Corona, ich bin u.a. in einem Hotel investiert) schier unmöglich. Meine Frage: Wird die Witwenrente anhand der jetzt aktuellen bzw. von mir gemeldeten Zahlen festgeschrieben oder wird sie regelmäßig / jährlich (nach Vorliegen des Steuerbescheides) überprüft bzw. angepasst?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zum 01.07. eines Jahres wird grundsätzlich vom Rentenversicherungsträger eine neue Einkommensermittlung vorgenommen. Auch wenn sich das maßgebenden Einkommen im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert hat, kann zumindest der Freibetrag durch eventuelle Veränderung des aktuellen Rentenwerts eine andere als die bisher berücksichtigte Höhe haben.

Einkommensminderungen sind vom Zeitpunkt ihres Eintritts an zu berücksichtigen, wenn das Einkommen voraussichtliche um 10% geringer ist als das berücksichtigte Einkommen. Liegt die Ursache der Einkommensminderung in dem Bezug eines kurzfristigen Erwerbsersatzeinkommens (z.B. Krankengeld), wird dieses (geminderte) Einkommen nur so lange berücksichtigt, wie es gezahlt wird.

Einkommenserhöhungen sind grundsätzlich erst vom nachfolgenden 01. Juli an zu berücksichtigen. Einkommensänderungen durch einmal gezahltes Vermögenseinkommen (unabhängig davon, ob es sich um eine Einkommenserhöhung oder eine -minderung handelt) sind hiervon abweichend ab Beginn des Kalendermonats, für den es als erzielt gilt, zu berücksichtigen.

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2 Antworten

Schlaubiam 29.04.2020 | 20:54
Jedes Jahr wird zur Rentenanpassung der letzte Einkommensteuerbescheid angefordert und die Rente neu berechnet. Sofern das Einkommen um mind. 10% niedriger wird, wird die RV auf Antrag auch sofort das niedrigere Einkommen ansetzen
bielzam 30.04.2020 | 12:19
Danke für die ausführliche Erklärung. Das ist genau das, was mich umtreibt.
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