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Experten-Antwort

Witwenrente Jahr Einkommensanrechnung

von Renata31.01.2020 | 16:51
272 Ansichten
2 Antworten

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Guten Abend. Mich beschäftigt die Frage welches Einkommensjahr bei erstmaligem Bezug einer Witwenrente herangezogen wird. Der Freibetrag ändert sich immer am 1.7. Dann wäre es einleuchtend, wenn bei Begin der Witwenrente bis zum 30.6.das vor-vor Jahr zur Berechnung und bei Beginn der Witwenrente ab 1.7. das vor Jahr zur Berechnung herangezogen wird. Kann das so bestätigt werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Renata,

der Antwort von W°lfgang ist soweit nichts hinzuzufügen.

Weitere Infos und Rechenbeispiele finden Sie in unserer Broschüre:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf?__blob=publicationFile&v=5

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1 Antworten

W°lfgangam 31.01.2020 | 17:58
Hallo Renate, es wird das Jahr vor Sterbefall mit dem Monat des Sterbefalles verglichen. Dabei wird schlicht der Durchschnittswerts des (Brutto)Einkommens im Vorjahr (einschließlich aller Sonderzahlungen und auch etwaiger anzurechnender 'Nebeneinkünfte') mit dem Monatseinkommen im Sterbefall verglichen (auch hier incl. 1/12 der Sonderzahlungen und ggf. weitere anrechenbarer Einkünfte). Liegt das danach ermittelte/aktuelle Monatseinkommen um mind. 10 % unter dem aus dem Vorjahr ermittelte, wird das für die Einkommensanrechnung herangezogen ...für das lfd. Jahr. Jeweils folgend zum 01.07. erfolgt eine Neuberechnung zum Einkommen mit Vergleich Vorjahr ./. Monatseinkommen Juli und ggf. Neufestsetzung des 'Restbetrags' bis zum nächsten 01.07. Sofern sich Ihr Einkommen vor dem nächsten 01.07. wesentlich ändert (um mehr als 10 %)/gar die Einkommensart (z. B. jetzt in Altersteilzeit oder in Rente), sollten Sie umgehend eine Neuberechnung beantragen. Weitere Hinweise finden Sie auch in diesem Merkblatt der DRV (S. 30ff.): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Gruß w.
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