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Zur Experten-Antwort springenHallo Ani,
die Kindererziehungszeiten werden in Ihrem Beispiel nur bei der Mutter angerechnet.
Bei der Hinterbliebenenrente nach neuem Recht ergibt sich eine andere Berücksichtigung der Kinder.
Hierfür gibt es eine „Kinderkomponente“ für Witwen und Witwer, die Kinder erzogen haben. Die Kinderkomponente soll die Absenkung des Versorgungssatzes bei der großen Witwenrente beziehungsweise Witwerrente von 60 Prozent auf 55 Prozent ausgleichen, also die Absenkung des Rentenartfaktors von 0,6 auf 0,55 in der allgemeinen Rentenversicherung.
Der als Kinderkomponente zu gewährende Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten richtet sich nach der Dauer der Erziehung von Kindern bis zur Vollendung ihres dritten Lebensjahres. Hierbei wird abgestellt auf die Summe der Anzahl an Kalendermonaten mit Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, die der Witwe beziehungsweise dem Witwer zugeordnet ist. Maßgebend sind die Kalendermonate mit Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung vom Ablauf des Monats der Geburt des Kindes an.
Insofern werden die Kinder der Witwe auch bei der Berechnung der Witwenrente berücksichtigt, aber mit einem anderen rechtlichen Hintergrund. Es handelt sich somit nicht um eine "doppelte" Anrechnung.
Nein also Kindererziehungszeiten werden nur einem Elternteil, hier der Mutter, zugeordnet. Der Vater bzw. der Verstorbene hat in seinem Versicherungskonto, aus dem die Witwenrente berechnet wird, keine Kindererziehungszeiten. Also keine 8 Kinder werden berechnet im klassischem Sinne. Jedoch gibt es für den Ausgleich sogenannte Zuschlagsentgeltpunkte für die Kinder, die in dem Mutterkonto gespeichert sind. Für ein Kind gibt es maximal 3,6360 Entgeltpunkte zur Witwenrente und für jeden weiteren Monat 0,0505 Entgeltpunkte. Bei 4 Kinder sind es 144 Monate. Da kann sich jeder selbst ausrechnen, dass das fast so viel Wert ist, wie die Kindererziehungszeiten, die nicht in die Witwenrente einfließen.Kurze Antwort ja: §78a SGB Vi bei neuem Recht. Für jedes Kind gibts Zuschläge. 36 Monate in der Witwenrente egal ob vor oder nach 1992 geboren. Und das kann sich bei 4 Kindern schon rechnen. Macht die DRV automatisch.Das bedeutet also es werden 8 Kinder angerechnet ? Die 4 wurden doch bereits bei der Dame angerechnet. Gruß Petra
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