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Experten-Antwort

Witwenrente, Kleinunternehmer, Krankenversicherung

von Tejovati14.02.2023 | 15:50
1276 Ansichten
6 Antworten
Ich beziehe seit dem Jahr 2006 Witwenrente, und seit 2008 die sog. große Witwenrente. Seit fast 4 Jahren bin ich nicht mehr berufstätig. Nun habe ich eine Ausbildung zur Yogalehrerin abgeschlossen, und möchte gerne auf selbständiger Basis Unterricht anbieten. Dazu müsste ich ein sog. Kleingewerbe anmelden. Ob jemand überhaupt meine Dienste in Anspruch nehmen wird und falls ja, in welchem Umfang, ist komplett ungewiss. Nun frage ich mich: gilt auch hier die monatliche Zuverdienstgrenze von € 950,93 (West)? Ist es korrekt, dass ich ab dem Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung nicht mehr über die Witwenrente krankenversichert bin, selbst wenn ich keine Einkünfte aus dem Kleingewerbe generieren könnte? Alternative: eine Physiotherapie-Praxis sucht eine Yogalehrerin auf Minijob Basis, also max. € 520,-- monatlich. Dies wäre für die Witwenrente ja komplett unschädlich. Bin ich in diesem Fall weiterhin über die Rente krankenversichert, da ich sonst keine Einnahmen habe? Ich fürchte mich einfach vor dem finanziellen Risiko, wenn ich die hohen Kosten für eine Krankenversicherung im Falle der ungewissen Einnahmen aus der Selbstständigkeit komplett alleine tragen muss. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Information. Mit freundlichen Grüßen Tejovati

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.02.2023 | 16:27

Hallo Tejovati,

das Arbeitseinkommen, das Sie aus einer selbständigen Tätigkeit erzielen, ist wie Arbeitsentgelt aus einer abhängigen Beschäftigung, bei Ihrer Witwenrente zu berücksichtigen. Auch bei selbständigen Tätigkeiten gilt der von Ihnen genannte Freibetrag. Wenn Sie als Yogalehrerin nicht mehr als 950,53 Euro im Monat erzielen, erhalten Sie Ihre Witwenrente weiterhin in voller Höhe.

Ihre Fragen zur Kranken- und Pflegeversicherung klären Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse.

Viele Grüsse

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Schadeam 14.02.2023 | 15:52
Fragen rund um die Krankenversicherung sollten Sie besser mit der Krankenkasse besprechen.
Schadeam 14.02.2023 | 16:17
aber wie das ist wenn Sie selbständig sind, prüft und entscheidet die KV. Dass es kein Problem ist wenn Sie auf Minijobbasis arbeiten haben Sie ja schon selbst festgestellt. Was aber die Grenzen einer Selbständigkeit sind - da sind AOK und Co am Zug
Tejovatiam 14.02.2023 | 16:03
Schade schrieb

Fragen rund um die Krankenversicherung sollten Sie besser mit der Krankenkasse besprechen.

Die Krankenversicherung verweist auf die Rentenversicherung, da diese die Pflichtbeiträge zur KV abführt.
Batrixam 15.02.2023 | 06:41
Hallo, und ergänzend bitte an folgendes denken: Sollten Sie die Tätigkeit als Yoga-Lehrerin als Selbständige / Freiberuflerin ausüben und im Schnitt mehr als 520 Euro mtl. Gewinn erzielen, müssen Sie selbst für diese Tätigkeit Rentenbeiträge einzahlen. Lassen Sie sich hierzu bitte in einer Auskunfts- und Beratungsstelle ausführlich aufklären.
Schneewittchen am 15.11.2023 | 09:25
Schade schrieb

Fragen rund um die Krankenversicherung sollten Sie besser mit der Krankenkasse besprechen.

Das ist schade das man auf die frage Krankenversicherung nicht eingegangen ist . Ich Denke über eine ähnliches Situation nach. Bin verwitwet und denke über eine Selbstständigkeit nach in form von einen ca 500 Euro Ertrag Monatliche . Da ich ja schon kranken versichert bin über die Hinterbliebenen rente muss man sich doch nicht noch mal versichern. Oder ist das falsch ist ja im Prinzip wie ein 520 euro job? Der nächst Punkt ist um meine Rentenpunkte etwas auf zu bessern würde ich gern selbst in die Rentenkasse zahlen geht das ? Und wenn es in meinen Beruf ist Physiotherapie kann ich mir dann die Erwerbsminderung Anspruch erhalten ?
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