Hallo Tejovati,
das Arbeitseinkommen, das Sie aus einer selbständigen Tätigkeit erzielen, ist wie Arbeitsentgelt aus einer abhängigen Beschäftigung, bei Ihrer Witwenrente zu berücksichtigen. Auch bei selbständigen Tätigkeiten gilt der von Ihnen genannte Freibetrag. Wenn Sie als Yogalehrerin nicht mehr als 950,53 Euro im Monat erzielen, erhalten Sie Ihre Witwenrente weiterhin in voller Höhe.
Ihre Fragen zur Kranken- und Pflegeversicherung klären Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse.
Viele Grüsse
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Fragen rund um die Krankenversicherung sollten Sie besser mit der Krankenkasse besprechen.
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