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Witwenrente / Kurzarbeit

von Witwe11.05.2009 | 15:54
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, bei meiner Witwenrente wird bislang mein Verdienst aus Beschäftigung angerechnet. Zum 01.07. wird wieder eine Überprüfung anstehen. Seit Feb.09 besteht auf nicht absehbare Zeit Kurzarbeit mit deutlichen Einbußen - wie wird das nun bei der Witwenrente berücksichtigt? Gleich auf Antrag, erst zum 01.07. oder gar nicht ??? Muss ich was tun?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das Vorjahreseinkommen ist regelmäßig zum 01.07. eines jeden Jahres bei der Einkommenanrechnung zu berücksichtigen.

Das bedeutet, dass Ihr nun niedrigerer Verdienst automatisch zum 01.07.2010 bei der Berechnung des anzurechnenden Arbeitsentgeltes berücksichtigt wird.

JEDOCH: Einkommensminderungen von mindestens 10% des angerechneten Einkommens sind AUF ANTRAG des Rentenberechtigten vom Zeitpunkt des Eintritts der Einkommensminderung an zu berücksichtigen (§ 18d Abs. 2 Satz 1 SGB IV).

Voraussetzung für die Anrechnung des geringeren Einkommens ist allerdings, dass es für einen Zeitraum von mindestens 3 Kalendermonaten um wenigstens 10% geringer ist als das bisher angerechnete Einkommen.

Da Sie bereits seit Februar 2009 in Kurzarbeit sind, empfehle ich Ihnen, bestätigte Kopien Ihrer Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen Ihrem Rentenversicherungsträger mit der Bitte um Prüfung der Einkommensanrechnung aufgrund der Minderung des anzurechnenen Einkommens zuzusenden.

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