Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Witwenrente / KV / Ausland

von schwierig02.07.2012 | 13:27
2569 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Experten, wir haben im Bekanntenkreis einen kniffligen Fall, bei dem niemand bislang zutreffend und sicher Rat geben wollte: die Bekannte (polnischer Staatsbürger) erhält die große Witwenrente und eine Betriebsrente des Verstorbenen. Der Verstorbene ist deutsch. Aus persönlichen Gründen erwägt die Bekannte nun nach Polen zu ziehen. Die Fragen sind nun: - wie verhält es sich mit der Witwenrente? Wird diese in voller Höhe weitergezahlt? - wie verhält es sich mit der Betriebsrente? Wird diese weiter bezahlt? - kann weiterhin eine Postanschrift in Deutschland behalten werden (z.B. deutsches Bankkonto) - wie verhält es sich mit der Krankenversicherung? Fällt diese weg? Oder kann man einen Zweitwohnsitz in Deutschland anmelden, wodurch die Fragen ja dann entfallen würden. Vielen Dank im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein Tipp vorab: Der Rentenversicherungsträger Ihrer Bekannten wird Ihrer Bekannten mit Sicherheit weiterhelfen können.

Grundsätzlich werden aber auch Witwenrente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung nach Polen gezahlt. Sofern dieser Rente ausschließlich deutsche Versicherungszeiten im Gebiet der BRD zugrunde liegen, würde die bisher gezahlte Rente grundsätzlich in voller Höhe weiter gezahlt werden.

Sind in dieser Witwenrente allerdings Zeiten nach dem deutsch-polnischen Rentenabkommen (DPSVA) 1975 enthalten, erlöschen die nach dem DPSVA 1975 erworbenen Anwartschaften bzw. Ansprüche endgültig. Ein ggf. weiterer Rentenanspruch ist dann im Rahmen der europäischen Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu prüfen. Sind auch Zeiten nach dem Fremdrentengesetz (FRG) in der Rente enthalten, wäre grundsätzlich aus diesen Zeiten auch eine deutsche Rente nach Polen zu zahlen, aber eine ggf. vom polnischen Versicherungsträger zustehende Rente wäre nach § 31 FRG auf die deutsche Rente anzurechnen.

Sie sehen, dass in diesem Einzelfall der Kontakt zum Rentenversicherungsträger wohl nicht zu vermeiden ist. Nur dieser kennt die Versicherungszeiten, die der deutschen Rente zugrunde liegen.

Wegen der Fragen zur Betriebsrente wenden Sie sich bitte an den Arbeitgeber oder an die zuständige Zahlstelle.

Wenn Ihre Bekannte Ihren gewöhnlichen Aufenthalt verlegt, ist sie VERPFLICHTET, dies dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Entsprechende Mitteilungspflichten sind in jedem Rentenbescheid enthalten. Diese Mitteilungspflichten gelten – unabhängig davon, an welche Anschrift Mitteilungen gesendet werden oder auf welches Bankkonto die Rente gezahlt wird. Ob melderechtlich die Möglichkeit eines Zweitwohnsitzes in Deutschland besteht, klären Sie bitte mit dem Einwohnermeldeamt. Tatsache ist und bleibt, dass Ihre Bekannte die Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts dem Rentenversicherungsträger melden MUSS. Der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts befindet sich dort, wo die Person wohnt und sich der Mittelpunkt ihrer Interessen befindet. Dies wird wahrscheinlich nicht der Ort sein, an dem ein Zweitwohnsitz angemeldet wurde – soweit dies überhaupt möglich ist. Und Ihre gestellten Fragen entfallen keineswegs.

Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz ist innerhalb der EU-Staaten durch das Verordnungsrecht ebenfalls koordiniert. Für nähere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre derzeitige Krankenkasse.

Insgesamt sollte Ihre Bekannte mit dem zahlenden Rentenversicherungsträger Kontakt aufnehmen. Vielleicht kann ja in diesem Einzelfall die bisherige Rente in voller Höhe weitergezahlt werden.

Ich kann nur dringend davon abraten, über fingierte Adressen und Bankverbindungen Verhältnisse vortäuschen zu wollen, die nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

schwierigam 02.07.2012 | 16:04
Ja, es gab auch Zeiten im Ausland, aber nur marginal, sprich: nicht der Rede wert. Meine Frage ist ausschließlich auf die Arbeitszeiten respektive auf den Rentenanspruch in der BRD ausgerichtet.
schwierigam 04.07.2012 | 13:38
Sehr gehrte Antworter und Experten, erstmal besten Dank für die Informationen. Ein Fingieren irgendwelcher Tatsachen wird keinesfalls in Erwägung gezogen - es stellt lediglich die Frage, welche Folgen eine Ausreise haben würde. Dass der Fall nicht so allgemein zu lösen ist, sondern im Einzelfachgespräch zu klären wäre, ist uns nunmehr bewusst. Ich bedanke mich für die Information und sollte jemand noch weitere Details zu den Fragen haben, kann er in diesem Thread weiterhin gerne antworten. Beste Grüße
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026